Strengere EU-Richtlinie für Nachhaltigkeitsberichterstattung: Was Unternehmen jetzt wissen müssen

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Mit ihrem Vorschlag zur Änderung der CSR-Richtlinie (Corporate Sustainability Reporting Directive) setzt die EU-Kommission in der Nachhaltigkeitsberichterstattung neue Maßstäbe. Schätzungsweise mehr als 20-mal so viele deutsche Unternehmen werden ab der Berichtsperiode 2023 verpflichtet sein, umfassende Informationen zu den ökonomischen, ökologischen und sozialen Auswirkungen ihrer Geschäftsaktivitäten in den finanziellen Lagebericht aufzunehmen.

Insbesondere kleine und mittelständische Unternehmen kann das vor große Herausforderungen stellen, weiß Martina Wunderlich, Senior Risk Consultant bei Aon.

Wer von der CSR-Berichtspflicht betroffen ist und was nun zu tun ist.

CSR-Berichtspflicht: Das ist neu

Bereits seit 2017 sind große kapitalmarktorientierte Unternehmen in der EU verpflichtet, offenzulegen, wie sie ihrer unternehmerischen Sozialverantwortung – Corporate Social Responsibility – nachkommen. Neben ökologisch relevanten Aspekten wie dem Schutz von Klima und Umwelt umfasst dies auch ökonomische und soziale Dimensionen wie faire Geschäftspraktiken, die Achtung von Menschenrechten oder der sparsame Einsatz von Ressourcen. Auch kleinere Unternehmen haben solche Berichte in der Vergangenheit auf Wunsch von Investoren oder Stakeholdern initiiert, jedoch freiwillig, zu beliebigen Zeitpunkten und nach unterschiedlichen Maßstäben.

„Der Vorschlag zur Überarbeitung der CSR-Richtlinie bringt nun eine sehr starke Verschärfung und Erweiterung“, berichtet Martina Wunderlich, die Unternehmen seit vielen Jahren im Bereich Umweltmanagement berät. „Zum einen mit Blick auf die Berichtsinhalte, die ausgeweitet, präzisiert und harmonisiert werden. Zum anderen hinsichtlich der Anzahl der Unternehmen, die von der Berichtspflicht betroffen sind.“

Welche Unternehmen sind von der CSR-Berichtspflicht betroffen?

Wer der Berichtspflicht nachkommen muss, hängt dabei von der Art des Unternehmens und der Anzahl seiner Mitarbeiter ab. „Eine der größten Änderungen besteht aus meiner Sicht darin, dass die Kapitalmarktorientierung wegfällt“, so Martina Wunderlich. Demnach benötigen künftig Unternehmen aller Branchen einen strategischen Nachhaltigkeitsansatz, der sich in der Unternehmensberichterstattung wiederfindet.

Eine weitere Neuerung: Statt bisher ab 500 Mitarbeitern können Unternehmen nun bereits ab 250 Mitarbeitern der Berichtspflicht unterliegen. Diese Unternehmen müssen dann zusätzlich mindestens 40 Mio. Euro Nettoumsatzerlöse oder mindestens 20 Mio. Euro Bilanzsumme aufweisen.

Herausforderung Nachhaltigkeitsbericht

Insbesondere auf kleine und mittelständische Unternehmen, die bislang nicht von der Berichtspflicht betroffen waren, können hier große Herausforderungen zukommen. Denn oftmals haben diese Unternehmen keinen offiziellen Umweltbeauftragten, sondern decken die Themen Umwelt und Nachhaltigkeit durch Mitarbeiter anderer Abteilungen ab. Diese müssen sich jetzt mit der sehr komplexen Richtlinie und ihren speziellen Anforderungen auseinandersetzen.

Hinzu kommt, dass viele Unternehmen derzeit zusätzlich mit anderen Herausforderungen konfrontiert sind. Neben den hohen Sprit- und Energiepreisen haben coronabedingt viele extreme Schwierigkeiten mit den Lieferketten. „Nicht zuletzt ist auch die Geschwindigkeit frappierend, mit der die Richtlinie umgesetzt werden soll“, berichtet Martina Wunderlich.

Was ist jetzt zu tun?

Statt den Kopf mit Blick auf die bevorstehenden Herausforderungen in den Sand zu stecken, rät Martina Wunderlich Unternehmen die Neuerung zum Anlass zu nehmen, Eigeninitiative zu ergreifen und sich Schritt für Schritt an das Thema Nachhaltigkeit heranzutasten.

Schritt 1: Bestandsaufnahme

Martina Wunderlich: „Ich empfehle Unternehmen, sich zunächst selbst einen Eindruck zu verschaffen und ehrlich zu hinterfragen: Wie nachhaltig ist mein Unternehmen eigentlich? Wie viel CO2-Emissionen verursachen bspw. meine Firmenfahrzeuge? Habe ich Mitarbeiter in Niedriglohnländern und wie gehe ich mit diesen um? Woher bekomme ich meine Rohstoffe und die Energie, um diese zu verarbeiten? Und wie kommen meine Mitarbeiter an die Arbeitsstelle?“

Wer im Nachhaltigkeitsdschungel schnell den Überblick verliert, bekommt von Aon auf Wunsch wichtige Hilfestellung. „Im Rahmen des Aon SustainChecks führen wir mit unseren Kunden eine Art Nachhaltigkeitscheck durch. Wir leisten Hilfe zur Selbsthilfe, stellen Materialien bereit und schauen gemeinsam, wie das Unternehmen im Bereich Nachhaltigkeit aufgestellt ist.“

Schritt 2: Austausch mit Experten

Weil der Nachhaltigkeitsbericht mit Inkrafttreten der geänderten Richtlinie nicht mehr separat erstellt werden kann, sondern verpflichtend in den finanziellen Lagebericht zu integrieren ist, wird Unternehmen geraten im nächsten Schritt, ihre bisherige Wirtschaftsprüfungsgesellschaft zu kontaktieren. Hier gilt es zu klären, ob diese in der Lage ist, die Prüfung der nichtfinanziellen, nachhaltigkeitsbezogenen Berichterstattung mit abzudecken.

„Wollen Unternehmen in Zukunft weder Bußgelder noch ihren Versicherungsschutz riskieren, ist ein verantwortungsbewusst und neutral geprüfter Nachhaltigkeitsbericht essenziell. Weil die Corporate Social Responsibility im europäischen Kontext Bestandteil der Unternehmenscompliance ist, stehen wir von Aon Risk Control & Engineering Unternehmen auch in herausfordernden Zeiten wie diesen unterstützend zur Seite, begleiten sie als Partner und helfen ihnen, ihrer unternehmerischen Sozialverantwortung in allen Belangen gerecht zu werden – auch mit Blick auf die neue CSR-Berichtspflicht.“

Martina Wunderlich

Tipp: Der von Aon ins Leben gerufene Hamburger Umweltkreis setzt sich aus Fachleuten der Bereiche Umweltrecht, -technik und -management zusammen und informiert in regelmäßigen Veranstaltungen zu aktuellen Umweltthemen. Die Teilnahme an den Veranstaltungen ist kostenfrei. Mehr erfahren!


ESG

Regierungen, Unternehmen und Zivilgesellschaften stehen vor immer größer werdenden Herausforderungen: Sie alle sind aufgefordert, ihr Handeln so auszurichten, dass ein menschenwürdiges Leben überall auf der Welt möglich ist und die natürlichen Lebensgrundlagen dauerhaft bewahrt werden. Diese Handlungsmaxime umfasst ökonomische, ökologische und soziale Aspekte, auch bekannt als die sogenannten ESG-Kriterien.

ESG, das ist der Dreiklang aus Environment (Umwelt), Social (Soziales) und Governance (verantwortungsvolle Unternehmensführung).

Der Bereich Environment beinhaltet Themen wie Umweltschutz, Energieeinsparung oder Entsorgung und Recycling.


Der Faktor Social beschäftigt sich unter anderem mit Chancen- und Lohngleichheit, sozialem Engagement oder der Einhaltung von Menschenrechten.


Governance legt den Fokus auf Transparenz und eine nachhaltige Unternehmensführung, unter anderem auch in der Finanzierung.

Nachhaltigkeit betrifft heute also nicht nur Umweltaspekte, sondern wird weitaus breiter gedacht.

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Ansprechpartner

Martina Dinnis
Senior Risk Consultant I Risk Control & Engineering
+49 40 3605-3139

Ein Kommentar

  1. Die aktuell gültige CSRD setzt als Schwellenwert für die Mitarbeiterzahlen 500 an (vgl. Art. 5).
    Beginnen müssen große* Unternehmen von öffentlichem Interesse mit mehr als 500 Mitarbeitern für Geschäftsjahre, die am oder nach dem 1. Januar 2024 beginnen. Es folgen große* Unternehmen (250 Mitarbeiter) mit dem Beginn des Geschäftsjahres am oder nach dem 01. Januar 2025. Kleine* und mittlere* Unternehmen müssen erst die Geschäftsjahre, die am oder nach dem 01. Januar 2026 beginnen, berücksichtigen.

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