Hier schreiben regelmäßig Aon Expertinnen und Experten zu aktuellen Entwicklungen in den Themenfeldern Risiko, Kapital und Human Resources. Mit diesen Informationen und Erkenntnissen können Führungskräfte bessere Entscheidungen für ihr Unternehmen treffen.
Die Historie der Nachhaltigkeit – Vom Nachhalt zur Nachhaltigkeit
Dass wir in der „Decade of Action“ leben, wie UN Generalsekretär H.E. Mr. António Guterres es im Januar 2020 anlässlich der Generalversammlung formulierte,[1] zeigt sich nicht zuletzt auch in der Dynamik der Rechtsnormen zum Thema Nachhaltigkeit.
Allein in diesem Jahr sind sowohl umfangreiche Regelungen wie die EU-CSDDD und die Netto-Null-Industrie-Verordnung entworfen worden als auch das deutsche HinSchG, die EU-CSRD, die EUDR und die Verordnung 2023/956 in Kraft getreten.
Mit diesen und vielen weiteren Begrifflichkeiten müssen sich Unternehmen heute zwangsläufig befassen, wenn sie die Akteure innerhalb ihrer Lieferkette auch weiterhin verstehen und die Ratings, die langfristig eine gute Auftragslage sichern und das Vertrauen von Investoren bewahren, erhalten wollen.
Um die aktuellen Anforderungen richtig einordnen zu können, ist es wichtig die Historie der Nachhaltigkeit zu kennen. Woher kommt der Begriff und seit wann ist er auch in der Politik von Bedeutung?
„In der EU kann das Thema Nachhaltigkeit vor allem an der Emission einer immensen Anzahl an Regelungen erkannt werden. Eine davon ist die derzeit viel beachtete Corporate Sustainability Reporting Directive, die sogenannte CSRD-Richtlinie (EU 2022/2464)“
Dipl. Ing. Martina Dinnis, Senior Risk Consultant – Risk Control & Engineering bei Aon
Begrifflichkeiten und Vielschichtigkeit
Der Begriff des „Nachhalts“ stammt ursprünglich aus der Forstwirtschaft. Da galt das Prinzip: Wer nur so viele Bäume fällt, wie nachwachsen können, sorgt dafür, dass der Wald auf Dauer seinen Wert behält.
Selbst diese einfache Definition enthält schon alle Elemente, auf denen die Regelungen zu diesem Thema basieren. Es geht um Umweltschutz, Soziales und um die Unternehmensführung (Environmental, Social, Governance – ESG).
Im Rahmen des Weltwirtschaftsforums in Davos im Januar 1999 wurde erstmals ein weltweiter Pakt zwischen Unternehmen und der UNO geschlossen – der sogenannte United Nations Global Compact (UNGC). Ausschlaggebend hierfür war die Rede von UN-Generalsekretär Kofi Annan.[2]
Mit klarer definierten, weltweiten Entwicklungszielen, den sogenannten „Sustainable Development Goals“ (SDG), wurde der Begriff „Nachhaltigkeit“ von den Vereinten Nationen (UN) dann auch auf einem UN-Gipfel in New York im September 2015 belegt (vgl. UN-Resolution 70/1 (Agenda 2030)).
Jedes Unternehmen kann seither prüfen, ob und inwieweit es zur Erreichung dieser Ziele beiträgt (17 Ziele, 169 Unterziele).
Mittlerweile engagieren sich mehr als 22.000 Unternehmen und Organisationen in mehr als 170 Ländern für die UNGC-Prinzipien, die für Menschenrechte, Arbeitsnormen, Umweltschutz und Korruptionsbekämpfung stehen und eine inklusivere und nachhaltige Wirtschaft schaffen wollen.
Ebenfalls im Jahr 2015 wurde zudem die Science Based Targets Initiative (SBTi) gegründet. Sie ist eine gemeinsame Initiative der NGOs CDP, UNGC, WRI und WWF. Die SBTi validiert Methoden, entwickelt Kriterien für effektiven Klimaschutz in Unternehmen und prüft Unternehmensziele mit Blick auf diese Kriterien.
Der Zeit voraus: Nachhaltigkeit bei Aon
Erst kürzlich hat die SBTi auch die wissenschaftlich fundierten Ziele zur Verringerung der Treibhausgasemissionen („near term“ science-based greenhouse gas emissions reduction targets) von Aon validiert.[3] Im Jahr 2021 hat Aon sich dazu verpflichtet, sich den globalen Bemühungen um die Bewältigung der Klimaauswirkungen durch mutige und ehrgeizige Maßnahmen anzuschließen. Mit der SBTi-Validierung ist Aon der Zeit voraus, um einen wissenschaftlich fundierten Weg zur Verringerung der Treibhausgasemissionen zu finden und bis 2030 Netto-Null-Emissionen zu erreichen. So ist Aon weltweit einer der ersten (Rück)Versicherungsmakler, dessen Engagement zur Eindämmung des Klimawandels und zur Begrenzung der globalen Erwärmung auf 1,5 Grad bis 2030 durch die SBTi gestützt wird.
ESG
Regierungen, Unternehmen und Zivilgesellschaften stehen vor immer größer werdenden Herausforderungen: Sie alle sind aufgefordert, ihr Handeln so auszurichten, dass ein menschenwürdiges Leben überall auf der Welt möglich ist und die natürlichen Lebensgrundlagen dauerhaft bewahrt werden. Diese Handlungsmaxime umfasst ökonomische, ökologische und soziale Aspekte, auch bekannt als die sogenannten ESG-Kriterien.
ESG, das ist der Dreiklang aus Environment (Umwelt), Social (Soziales) und Governance (verantwortungsvolle Unternehmensführung).
Der Bereich Environment beinhaltet Themen wie Umweltschutz, Energieeinsparung oder Entsorgung und Recycling.
Der Faktor Social beschäftigt sich unter anderem mit Chancen- und Lohngleichheit, sozialem Engagement oder der Einhaltung von Menschenrechten.
Governance legt den Fokus auf Transparenz und eine nachhaltige Unternehmensführung, unter anderem auch in der Finanzierung.
Nachhaltigkeit betrifft heute also nicht nur Umweltaspekte, sondern wird weitaus breiter gedacht.
Quellen
[1] Ausspruch von UN Generalsekretär H.E. Mr. António Guterres, see video Message https://youtu.be/vc8-7VncIbA ; https://www.un.org/sustainabledevelopment/decade-of-action/
[2] https://www.un.org/sg/en/content/sg/speeches/1999-02-01/kofi-annans-address-world-economic-forum-davos
[3] https://sciencebasedtargets.org/companies-taking-action#dashboard
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