Warentransportversicherung: Die raue Fahrt geht weiter

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Der Warentransportversicherungsmarkt ist in reger Bewegung und verändert sich deutlich kurzfristiger als noch vor einigen Jahren. Wenig überraschend. Denn Warentransportversicherer mussten sich im vergangenen Jahr mit vielfältigen Themen auseinandersetzen: angefangen bei der Havarie der „Ever Given“ im Suezkanal über die drohende Gefahr von Cyber- und Pandemie-Ereignissen, die Ukraine-Russland-Krise und Inflationstendenzen bis hin zu schlechten Schadenverläufen.

Versicherer reagieren auf aktuelle Ereignisse

Diverse Katastrophen haben den Versicherungsmarkt im Bereich Warentransport in den letzten zwei Jahren spürbar aufgewirbelt ­– und die Ungewissheit setzt sich fort. So werden sich die Anbieter auch in diesem Jahr weiterhin sehr individuell mit den Risiken beschäftigen müssen. Daher ist mit starken Prämienschwankungen und inhaltlichen Abweichungen beim Deckungsumfang der Policen – stark geprägt durch die wirtschaftlichen und politischen Rahmenbedingungen – zu rechnen. Experten erwarten etwaige Sanierungsbemühungen im Einzelfall insbesondere bei nun auslaufenden Mehrjahresverträgen. Gleiches gilt aber auch für solche Verträge, die sich unterhalb gewisser Mindestanforderungen bewegen.

Entwicklungen, die wenig überraschen und viel mehr eine logische Konsequenz der jüngsten Herausforderungen darstellen. Die Versicherungsbranche reagiert mit zunehmender Unruhe auf Ereignisse wie die Havarie der „Ever Given“ im Suezkanal im März 2021. Das Schiff hatte den gesamten Schifffahrtskanal für sechs Tage blockiert und wurde dann von der ägyptischen Kanalbehörde beschlagnahmt – in den rund 18.500 Containern an Bord befanden sich schätzungsweise Waren im Wert von 10 Mrd. US-Dollar.

Der Tropfen auf dem heißen Stein

Die Faktoren, die die Risikobereitschaft eines Versicherers beeinflussen, vermischen sich zusehends: Traditionell schlechte versicherungstechnische Ergebnisse treffen auf den Wunsch, zukünftige bessere Ergebnisse planbar werden zu lassen, noch unbekannte Risiken transparent zu machen und somit das Gesamtrisiko langfristig zu reduzieren.

Die Havarie im Suez Kanal ist dabei nur ein Beispiel, das auf die bereits seit Jahren anhaltend schlechten Schadenverläufe trifft. Dazu gesellen sich Sorgen hinsichtlich der Auswirkungen der Corona-Pandemie und der zunehmenden Gefahren, die aus denkbaren Cyberschaden-Szenarien resultieren können.

Ein Blick auf die im Juni 2021 veröffentlichten Prämien- und Schadenzahlen für 2020 zeigt: Die – vor Ausbruch der Corona-Krise – vereinbarten Prämien stagnieren auf dem Niveau von 2019, während die tatsächlichen Schadenzahlungen rückläufig sind. Dies suggerieren auch die reduzierten Großschadenmeldungen der Mitglieder des Branchenverbands GDV.

Eine konkrete Interpretation dieser Daten fällt jedoch schwer, da nunmehr erhebliche krisenbedingte Sondereinflüsse zu berücksichtigen sind. Aus Sicht der Transportversicherer wird die positive Entwicklung aufgrund der zahlreichen ungewissen Ereignisse der jüngsten Zeit deshalb keineswegs als Trendwende betrachtet.

Wie geht es im Bereich der Warentransportversicherung weiter?

Auch wenn weitere Entwicklungen schwer vorhersehbar sind, lässt sich eines bereits jetzt mit ziemlicher Gewissheit sagen: Die Aussichten für Kunden sind weiterhin negativ, denn der Käufermarkt wandelt sich derzeit vollständig zu einem Verkäufermarkt. Dabei geben sich die Versicherer immer häufiger nicht mehr mit klassischen Vertragsverhandlungen zur Höhe der Prämie zufrieden, sondern greifen viel mehr aktiv in die Qualität der Deckung ein. Ein beliebtes Argument: Die Klauseln würden Kunden eine erhöhte Rechtssicherheit bieten.

Die Realität zeichnet jedoch ein anderes Bild. Denn tatsächlich schränken die geforderten Klauseln – insbesondere mit Blick auf den Ausschluss von Cyber- und Infektions-Risiken – den Versicherungsschutz je nach Formulierung deutlich ein und bieten damit vorrangig dem Versicherer die beschriebene Rechtssicherheit im Hinblick auf zukünftig mögliche Schadenablehnungen.

Lichtblick Neugeschäft

Die Versicherer werden zweifelsfrei in immer stärkerem Maße zentral gesteuert und erhalten einheitliche Vorgaben zur Umsetzung ihrer Policen. Häufig werden dabei in London übliche Kriterien angelegt, was sich beispielsweise im Umgang mit den Cyber- und Infektionsthemen in eindrücklicher Weise zeigte.

Aber: Ein kleines positives Zeichen ist dennoch zu sehen. Da einige Versicherer bereits die Auswirkungen ihrer vorangegangenen Sanierungen in Form von dramatisch reduzierten Prämieneinnahmen erkennen, besteht inzwischen wieder erstes vorsichtiges Interesse, aktiv neues Geschäft zu zeichnen. Ein klarer Vorteil an dieser Stelle ist auch, dass die Auswirkungen des Versicherungssteuermodernisierungsgesetzes auf die Warenversicherung insgesamt überschaubar bleiben, da in der Sparte traditionell mit Lokalpolicen gearbeitet wird und mögliche Doppelbesteuerungen keine Rolle spielen.

Exkurs Ukraine-Krise: Die Auswirkungen des Krieges auf die Warentransportversicherung

In der Warenversicherung sind die Gefahren des Krieges, Bürgerkrieges oder kriegsähnlicher Ereignisse in den üblichen Bedingungen zunächst immer ausgeschlossen. Im Rahmen einer Kriegsklausel werden diese Risiken jedoch für See- und Lufttransporte wieder eingeschlossen, während „Krieg an Land“ grundsätzlich nicht versicherbar ist. Gefahren durch Streik und Aufruhr werden darüber hinaus über die Klausel „Politische Risiken“ wieder eingeschlossen.

Die Mehrzahl der Versicherer hat die Risiken Krieg, Streik und Aufruhr für die Krisenregionen gekündigt. Je nach Versicherer wird der Begriff Krisenregion abweichend interpretiert. In der Regel sind hierunter aber die Ukraine, Russland und das Schwarze & Asowsche Meer sowie ggf. Weißrußland zu verstehen. Die kurzfristigen Auswirkungen dieser Kündigungen sind derzeit zwar noch überschaubar. Allerdings kann davon ausgegangen werden, dass die Folgen weitaus stärker spürbar werden, wenn Warenströme wieder einsetzen, aber politische Risiken unversichert bleiben. Bereits heute ist deutlich zu erkennen, dass es generelle Zeichnungsverbote oder eine sehr restriktive Zeichnungspolitik für Transporte nach Russland, Weißrussland oder in die Ukraine geben wird. Auch über einen generellen geographischen Ausschluss des obigen Geltungsbereiches wird derzeit diskutiert.

Die EU hat zudem weitreichende Sanktionen gegen Russland und bestimmte russische Staatsbürger beschlossen. Eine in den Policen dokumentierte Sanktionsklausel könnte hier ebenfalls unmittelbar ihre Wirkung entfalten. So ist beispielsweise denkbar, dass Transporte nach Russland, aber auch russisches Investment bei Transporten außerhalb der Landesgrenzen, zukünftig zwar keinem Ausschluss der „Politischen Risiken“ unterliegen, die Versicherung dieser Transporte dem Anbieter jedoch allein aufgrund von Sanktionsbestimmungen nicht möglich sein wird.

Weitere Informationen zur Entwicklung der Warentransportversicherung und aktuellen Trends der Branche erhalten Sie im Aon Online-Seminar: Warentransportversicherung | Aon Marktreport 2021

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Markus Nelsen
Spartenleiter Transport | German Broking Center | Aon

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