„Work from Anywhere“: Arbeitsmodell der Zukunft!?

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Im Zuge der Corona-Pandemie haben viele Unternehmen ihren Mitarbeitenden das Arbeiten im Home Office ermöglicht, um den Social Distancing Maßgaben zu entsprechen und sie somit keinen unnötigen Ansteckungsrisiken auszusetzen. Heute – knapp zwei Jahre nach Beginn der Pandemie – ist eine Rückkehr in den vor Corona üblichen Büroalltag nunmehr schwer vorstellbar – und zum Teil seitens der Arbeitgeber auch gar nicht vorgesehen.

Vielmehr hat diese Entwicklung die Grundlage für den Trend hin zu einem gänzlich neuen Arbeitsmodell begründet und der Begriff „Work from Anywhere“ hat mittlerweile in vielen Personalabteilungen Einzug gehalten. Dieser besagt, dass Mitarbeitende von überall auf der Welt arbeiten können; egal ob am sonnigen Südseestrand, auf der abgelegenen Berghütte oder gar am verschneiten Nordpol – per se ist alles denkbar, solange die Internetverbindung mitspielt.

Große Freiheit funktioniert nur mit Vorbereitung

Auf den ersten Blick stellt dies für alle Seiten ein sehr attraktives Angebot dar. Der zusätzliche Freiraum und die neue Form an Flexibilität unterstreichen nicht nur das Vertrauen des Unternehmens in ihre Belegschaft, sondern ermöglichen es den Arbeitnehmern bisweilen auch, beispielsweise die Familie im Ausland zu besuchen, ohne dafür den Jahresurlaub nehmen zu müssen, die Wintermonate schlicht in wärmeren Gefilden zu verbringen oder gegebenenfalls sogar lang gehegte Wohnträume im Ausland mit dem Job in Einklang zu bringen. Auch kann der Arbeitgeber teilweise flexibler auf den Fachkräftemangel reagieren, indem er Talente lokal anstellt und sich so Vorteile im direkten Vergleich zum Wettbewerb verschafft.

Wichtig jedoch: Auch wenn es nach der großen Freiheit klingt, müssen vor Einführung eines solchen Arbeitsmodells zwingend konkrete Fragen gestellt und Bedingungen erfüllt werden. So muss unbedingt geklärt werden, welche Auswirkungen eine solche Veränderung auf den arbeits-, steuer-, sozialversicherungs- und aufenthaltsrechtlichen Bereich haben könnte. Eine holistische Betrachtung ist hier A und O – für Arbeitgeber und Arbeitnehmer.

Da hier keine Entsendung, sondern vielmehr eine (temporäre) Lokalisierung des Mitarbeiters vorliegt, kann dies – je nach Wahl des Gastlandes – dazu führen, dass andere rechtliche Anforderungen greifen. Eine Compliance-Prüfung und die Erfüllung lokaler Vorgaben sollte daher ganz oben auf der Prioritätenliste stehen und unbedingt abgeschlossen sein, bevor Unternehmen sich dazu entscheiden, ein solches neues Arbeitsmodell umzusetzen. Gegebenenfalls kann es auch sinnvoll sein, im Vorfeld gewisse Rahmenbedingungen festzulegen. So könnten zum Beispiel mögliche Aufenthaltsländer definiert oder die Dauer des Auslandsaufenthaltes im Vorhinein begrenzt werden.

Partner für alle Fälle

Mit Blick auf die große Anzahl unterschiedlicher Szenarien und der jeweiligen Verknüpfung mit verschiedenen Rahmenbedingungen, die solche Modelle mitsichbringen, ist eine gemeinsame Evaluierung des persönlichen Bedarfs mit einem versierten Partner wie Aon zu empfehlen.

Die Experten aus dem Bereich International People Mobility beschäftigen sich bereits seit mehr als einem Jahr intensiv mit der Thematik „Work from Anywhere“ und kümmern sich in der Folge um eine maßgeschneiderte und auf die jeweilige individuelle Situation passende Krankenversicherungslösung, welche, je nach Bedarf, auch durch weitere Versicherungs- und Serviceleistungen ergänzt werden kann. Zu nennen wären hier beispielsweise Reiseunfall-, Reisehaftpflicht-, Reisegepäckversicherungen oder auch ein telemedizinischer Service, ein Reise-Sicherheitspaket oder ein Employee Assistance Program.

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Ansprechpartner

Ann-Kathrin Koelle
Senior Product Manager | International People Mobility, Health Solutions
+ 49 208 7006 - 1130

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