Wegfall des Solidaritätszuschlags – Steuerersparnis nutzen und Mitarbeitenden Mehrwerte bieten

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Vielfalt hat viele Gesichter. Ein wichtiger Aspekt ist die Möglichkeit für ein selbstbestimmtes Leben – unabhängig von Alter, Geschlecht und persönlichen Schicksalsschlägen. Die Altersvorsorge spielt dabei eine wichtige Rolle. Unternehmen können den diesjährigen Wegfall des Solis zum Anlass nehmen, um ihren Mitarbeitenden eine attraktive betriebliche Altersversorgung (bAV) anzubieten und dabei beispielsweise auch Menschen mit Vorerkrankungen oder Müttern mit Unterbrechung in der Arbeitszeit eine gute Absicherung zu ermöglichen. Solche Benefits binden die Belegschaft und stärken das Image – ein klarer Vorteil im weltweiten Wettbewerb um Fachkräfte.

Nina Schwarze arbeitet als Consultant im Bereich Retirement Solutions bei Aon und unterstützt Unternehmen hinsichtlich der Einführung und Administration einer zeitgemäßen bAV. Die künftige Steuerersparnis bei Arbeitnehmern bewertet sie als nennenswerten Vorteil auch für Arbeitgeber.

Wer profitiert vom „Soli“-Wegfall?

Der Solidaritätszuschlag, kurz „Soli“, wurde ursprünglich als Ergänzungsabgabe für die Finanzierung der deutschen Einheit erhoben und beträgt 5,5 Prozent der Einkommens- und Körperschaftsteuer. Seit 1998 mussten alle, deren Einkommensteuer über einer bestimmten Freigrenze liegt, diesen Betrag zahlen. Um Gering- und Mittelverdiener zu entlasten, hat die Bundesregierung die Freigrenzen in diesem Jahr deutlich angehoben. Somit sind ab sofort etwa 90 Prozent der Steuerzahler vom Soli-Zuschlag befreit. Weitere 6,5 Prozent zahlen jetzt weniger. Nur noch Spitzenverdiener müssen weiterhin den vollen Betrag zahlen. Dem Bundesfinanzministerium zufolge gehört diese Anhebung der Freigrenzen zu den größten Steuersenkungen der deutschen Geschichte. Laut einer Umfrage des Deutschen Instituts für Altersvorsorge möchten 24 Prozent der Steuerzahler den Anlass nutzen, um mit dem Sparen anzufangen. Weitere 34 Prozent planen, die Ersparnis in einen bestehenden Sparvertrag zu investieren. „Ein bereits laufender oder neu abgeschlossener bAV-Vertrag bietet hier eine ideale Möglichkeit, die Versorgung im Alter zu verbessern“ sagt Nina Schwarze.

Zeit, Mitarbeitenden einen guten bAV-Plan zu machen

„Durch die Investition des erhöhten Nettogehaltes in die bAV lässt sich vorsorgen, ohne dabei Einbußen im bisherigen Nettoeinkommen hinnehmen zu müssen“, erklärt die Aon-Beraterin. „Das kann sich durchaus lohnen, denn das zusätzliche Geld im Monat ist nicht unerheblich. Ein alleinstehender Arbeitnehmer mit einem zu versteuernden Einkommen von jährlich 36.000 € kann sich beispielsweise über rund 32 € mehr netto im Monat freuen. Wird dieser Betrag in eine bAV investiert, profitieren Arbeitnehmer beim Aufbau ihrer Altersversorgung auch von zusätzlichen Steuervorteilen und einer Förderung durch den Arbeitgeber. Ab 2022 müssen Unternehmen auch bestehende durch Entgeltumwandlung finanzierte Verträge ihrer Mitarbeitenden in Höhe von 15 Prozent des Umwandlungsbetrags bezuschussen, sofern diese so Sozialversicherungsbeiträge einsparen würden. Viele Menschen tun sich jedoch schwer damit, sich mit dem Thema zu befassen oder eine bAV zu erfragen. Wir empfehlen Unternehmen deshalb, ihren Mitarbeitenden aktiv die Möglichkeit einer bAV anzubieten und sie über die Vorteile aufzuklären. So ist diese Vorsorgeform durch den sogenannten „Brutto-Netto-Effekt“ und die günstigen Sonderkonditionen, die Unternehmen bei der Umsetzung der bAV zur Verfügung stehen, besonders vorteilhaft.“

Mit der bAV Chancengleichheit schaffen

Während insbesondere die Absicherung von Berufsunfähigkeits- und Todesfallrisiken im privaten Bereich von vielen Gesundheitsfragen abhängig ist, können Unternehmen ihren Arbeitnehmern über die bAV mit attraktiven Sonderkonditionen deutlichen Mehrwert schaffen und Chancengleichheit gewährleisten. Denn der Gruppenvertrag reduziert nicht nur Kosten, sondern erleichtert auch die Aufnahmebedingungen, was beispielsweise Menschen mit Vorerkrankungen, deren private Versorgung leiden würde, hier gleichberechtigt. Dazu kommt, dass viele Frauen, und zunehmend auch Männer, aufgrund von Unterbrechungen im Berufsleben für die Kindererziehung, oft ohnehin Lücken in ihrer Altersversorgung aufweisen, die so abgefedert werden können.

Exkurs: Der Brutto-Netto-Vorteil und wie Sie ihn Ihren Angestellten erklären

Bieten Sie Ihrer Belegschaft eine bAV als Direktversicherung, wird der Versicherungsbeitrag dem Bruttoentgelt entnommen. Denn: die Beiträge an die Direktversicherung sind bis zu 8 Prozent der Beitragsbemessungsgrenze der gesetzlichen Rentenversicherung steuerfrei und bis zu 4 Prozent der BBG sozialversicherungsfrei. Investiert ein Arbeitnehmer nun seine Nettoersparnis, fließt tatsächlich ein höherer Beitrag in die Direktversicherung, welcher sich aus dem erhöhten Nettobetrag, der eingesparten Einkommensteuer und der eingesparten Sozialversicherungsbeiträge zusammensetzt. Darüber hinaus sind Sie mit dem Arbeitgeberpflichtzuschuss ab 2022 verpflichtet, die Entgeltumwandlung Ihrer Angestellten in Höhe von 15 Prozent des Umwandlungsbetrags zu bezuschussen, falls diese so Sozialversicherungsbeiträge einsparen. Ein alleinstehender Arbeitnehmer mit einem zu versteuernden Einkommen von jährlich 36.000 € würde damit also monatlich zusätzlich zu seinen 32 € aus der Soli-Ersparnis weitere 16,25 € aus der eingesparten Einkommensteuer und 12,18 € Sozialversicherungsersparnis in die bAV einbringen. Daraus ergibt sich ein Beitrag von 60,44 €, der ab 2022 mit dem Zuschuss von 15 Prozent nochmals steigen würde. Ohne Einbußen im Nettogehalt zu machen, würde der beispielhafte Arbeitnehmer dann monatlich 69,15 € in seine Altersvorsorge investieren.

Auch Arbeitgeber profitieren

Die Vorteile liegen auf der Hand: Unternehmen, die ihre Belegschaft für das Thema Altersvorsorge sensibilisieren und sie mit einem attraktiven bAV-Plan unterstützen, positionieren sich als verantwortungs- und vertrauensvoller Arbeitgeber, stärken die Bindung ihrer Mitarbeitenden und schaffen sich Vorteile im Wettbewerb um Fachkräfte. Gleichzeitig sorgen sie mit einem Gruppenvertrag für Chancengleichheit und ermöglichen so allen Angestellten gleichermaßen eine zusätzliche finanzielle Stütze für den Ruhestand. Da ein Großteil der Arbeitgeber ohnehin bereits bAV-Verträge anbietet, fällt dabei meist noch nicht mal administrativer Aufwand an. „Arbeitgeber können die Attraktivität der bAV übrigens zusätzlich durch weitere finanzierte Beitragszuschüsse erhöhen, indem sie die Förderung gemäß § 100 EStG geschickt nutzen ­– teilweise oder sogar vollständig kostenneutral“, erklärt die bAV-Expertin.  „Wir beraten Unternehmen gerne hinsichtlich der Möglichkeiten einer idealen Ausgestaltung ihrer bAV-Verträge und begleiten sie bei deren Umsetzung.“


Zur Person

Nina Schwarze arbeitet bereits seit 2015 als Consultant und ist seit nun fünf Jahren Teil des Aon Teams. Hier ist sie feste Ansprechpartnerin für Kunden und deren Belegschaft für alle Themen der bAV. Ihre Schwerpunkte liegen in der Begleitung von Neukundenimplementierungen und umfassen sowohl die Einrichtung und Übernahme von bAV-Verträgen als auch die Abstimmung von Prozessen. In ihrer Rolle agiert sie als Bindeglied zwischen Kundenbetreuung und Sachbearbeitung. Nebenbei engagiert sich die bAV-Expertin intern in diversen Fachthemen und Projekten.

In ihrer Rolle bei Aon ist sie sehr zufrieden, wobei sie vor allem die Offenheit und Chancengleichheit schätzt. „Es ist egal, wer du bist oder wo du herkommst: Alle Türen stehen einem offen, wenn man sich vernetzt und Kontakte pflegt. Mir wurden bisher alle Chancen gegeben, mich in die von mir gewünschte Richtung zu entwickeln.“

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Ansprechpartner

Nina Schwarze
Consultant – Retirement Solutions
+49 208 7006 6702

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