PFAS: Neue regulatorische Vorgaben und ihre Auswirkungen

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Unternehmen müssen sich auf tiefgreifende Änderungen einstellen

Die Diskussion um PFAS, die sogenannten „Ewigkeitschemikalien“ (gemeint sind per- und polyfluorierte Alkylsubstanzen, eine Gruppe von Industriechemikalien, die über 10.000 verschiedene Stoffe umfasst) hat sich in den vergangenen Monaten deutlich verschärft. Neben den bekannten Risiken für Umwelt und Gesundheit rücken nun auch rechtliche und versicherungstechnische Aspekte stärker in den Fokus. Schadenersatzansprüche im Zusammenhang mit PFAS nehmen weltweit zu.

Regulatorische Neuerungen in der EU und Deutschland

Auf EU-Ebene werden mehrere Gesetzesvorhaben zu dieser Stoffgruppe gleichzeitig diskutiert und einige wurde bereits umgesetzt, wie z.B. die folgenden:

  • die Verwendung einzelner Verbindungen dieser Stoffgruppe (z. B. PFOS, PFOA, PFHxS und bestimmte langkettige PFCAs) sind in der EU bereits über POPs‑Verordnung bzw. REACH beschränkt oder verboten. Der EU‑Entwurf zur umfassenden PFAS‑Beschränkung unter REACH befindet sich noch im Gesetzgebungsverfahren. Aktuelle Entwürfe für ein weitreichendes Verbot werden derzeit von der Europäischen Chemikalienagentur ECHA geprüft. Sollte ein PFAS-Verbot beschlossen werden, bleibt abzuwarten, welche Übergangsfristen oder unbefristeten Ausnahmen für bestimmte Anwendungen gelten werden.
  • EU-Verordnung 2024/2462 regelt das Verbot bestimmter PFAS-Stoffe nach unterschiedlichen Übergangszeiten, darunter ab Oktober 2026 in einigen wichtigen Alltagsprodukten, wie z. B. Regenjacken, Pizzakartons und anderen Lebensmittelverpackungen, Imprägniersprays und bestimmten Kosmetika wie Hautpflegeprodukten.
  • Im Jahr 2023 ist die Trinkwasserverordnung als Teil der EU-Trinkwasserrichtlinie 2020/218 in Kraft getreten, die erstmalig Grenzwerte für Stoffe aus der Gruppe der PFAS als Parameter enthielt und die ab 2026 und 2028 weitere Stoffe der Gruppe automatisch einbezieht.
  • EU-Verordnung 2025/1988 regelt schrittweise PFAS-Verbote für Feuerlöschschäume. Mit wenigen, befristeten Ausnahmen dürfen ab dem 10. Oktober 2026 keine neuen PFAS-haltigen Feuerlöscher mehr verkauft oder hergestellt werden.

Unternehmen müssen sich also auf tiefgreifende Änderungen einstellen – sowohl regulatorisch als auch in der Absicherung ihrer Haftungsrisiken. Sie müssen ihre Lieferketten und Produktionsprozesse auf PFAS-Anwendungen analysieren. Neue Grenzwerte und regulatorische Vorgaben erfordern frühzeitige Anpassungen.

PFAS – neue Risiken, neue Anforderungen

Parallel dazu diskutieren Versicherer über Einschränkungen im Versicherungsschutz. Die Versicherbarkeit von PFAS wird zunehmend zur Herausforderung für Unternehmen. Neue Klauseln, strengere Prüfungen und eine wachsende Zahl an Klagen führen dazu, dass der Versicherungsschutz nicht mehr selbstverständlich ist – sondern zur Verhandlungssache wird. Versicherer möchten künftig differenzierter entscheiden, ob und unter welchen Bedingungen PFAS-Risiken versichert werden können. Nicht alle Unternehmen sind in gleichem Maße von PFAS-Risiken betroffen. Die Diskussion über PFAS sollte daher nicht mit einem pauschalen Ausschluss, sondern mit einer Analyse des individuellen Risikos beginnen.

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Ob Risikoprüfung, individuelle Deckungskonzepte oder Kommunikation mit Versicherern: Wir helfen Ihnen, den Überblick zu behalten und beobachten die weiteren Entwicklungen am Haftpflichtversicherungsmarkt genau.

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Thomas Gahr
Director und Spartenleiter | Haftpflicht und Luftfahrt | Aon
+49 30 340004-2554

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