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Mitversicherte private Haftpflichtrisiken in der Firmenbetriebshaftpflichtpolice? Hier ist Vorsicht geboten
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In einigen Unternehmen ist es nach wie vor gängige Praxis: Geschäftsführende lassen nicht selten auch ihre privaten Haftpflichtrisiken im Rahmen der Betriebshaftpflichtversicherung mitversichern.
Auf den ersten Blick mag das vorteilhaft und sinnvoll erscheinen. Allerdings gilt es hier genauer hinzuschauen, denn in vielen Situationen droht Ärger.
Worauf Unternehmen mit Blick auf ihre Betriebshaftpflichtversicherung achten sollten und welche Policen unbedingt privat abgeschlossen werden sollten.
4 Risiken bei Mitversicherung privater Haftpflichtrisiken in der Firmenpolice
- Bei einer Steuerprüfung besteht die Gefahr, dass hier eine -meist vorhandene- Nicht-Versteuerung des geldwerten Vorteils gerügt und bestraft wird. Begründung: Prämienfreie Mitversicherung in der Betriebshaftpflicht-Police.
- Ein privater Haftpflichtschaden würde die Schadenquote der Firmenpolice unangemessen belasten, was unter Umständen zu Ärger und Unstimmigkeiten mit Aktionären und Gesellschaftern führen kann.
- Die Leistungen und Deckungssummen über die Betriebshaftpflichtversicherung sind oft nur absoluter Standard und enthalten in der Regel keine Forderungsausfalldeckung oder andere zeitgemäße und mittlerweile übliche Deckungserweiterungen.
- Oft wird bei einer Mitversicherung über die Betriebshaftpflichtpolice versäumt, zu prüfen, wer mit welchen Risiken tatsächlich versichert ist. Viel mehr wird fälschlicherweise davon ausgegangen, dass alle Risiken und Mitarbeitenden pauschal abgedeckt sind. Die private Mitversicherung bezieht sich jedoch meist auf einen explizit namensscharf dokumentierten Personenkreis oder nur die dort aufgeführten Sparten, die jedoch nicht immer vollständig erfasst sein müssen.
In solchen Fällen besteht die Gefahr von Deckungslücken, die oft nicht geprüft wurden.
Für die empfehlenswerte Umdeckung auf einzelne Privatverträge ist zunächst der Bedarf abzuklären. In den Betriebshaftpflichtpolicen wird meist nur pauschal von den „privaten Haftpflichtrisiken“ gesprochen, ohne auf einzelne Deckungen einzugehen.
Für welche privaten Haftpflichtrisiken sollten Deckungen unabhängig von der Betriebshaftpflichtversicherung abgeschlossen werden?
- Privathaftpflichtversicherung: Schadenersatzansprüche im privaten täglichen Umfeld
- Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung (HuG): Für privat vermietete Immobilien oder Grundstücke
- Gewässerschadenhaftpflichtversicherung: Obwohl häufig in der HuG-Haftpflicht enthalten, sollte bestehender Schutz zumindest geprüft werden
- Tierhalterhaftpflichtversicherung: Für Halter von Hunden oder Pferden
- Bauherrenhaftpflichtversicherung: Für private Bauvorhaben ab 100.000 Euro Bausumme
- Jagdhaftpflichtversicherung: Für Hobby- und Berufsjäger
- Sportboothaftpflichtversicherung: Für Besitzer eines Sportbootes