Vom EU‑Update zum deutschen Gesetz: Die neue Produkthaftung wird konkret

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Was das nationale Umsetzungsgesetz zur EU‑Produkthaftungsrichtlinie für Industrieunternehmen und ihre Produkthaftpflichtversicherung bedeutet von Thomas Gahr

Im Juli 2025 haben wir im Blogartikel „Update der EU‑Produkthaftungsrichtlinie“ erläutert, wie die EU mit einem umfassenden Update der EU-Produkthaftungsrichtlinie auf neue Technologien, digitale Produkte und komplexe globale Lieferketten reagiert. Inzwischen wird im Gesetzgebungsverfahren das deutsche Umsetzungsgesetz diskutiert – damit wird aus dem europäischen Rahmenwerk konkretes nationales Recht. Das bedeutet: Die verschärften Haftungsregeln rücken näher. Dieser Beitrag fasst die wichtigsten Punkte des deutschen Gesetzentwurfs zusammen und zeigt, wo Unternehmen ihre Prozesse und die Produkthaftpflichtversicherung rechtzeitig auf den Prüfstand stellen sollten.

Was die EU‑Produkthaftungsrichtlinie verändert

Im Dezember 2024 wurde die EU‑Produkthaftungsrichtlinie grundlegend modernisiert. Die Neufassung löst die seit 1985 geltenden Regelungen ab und passt die Produkthaftung an eine Wirtschaft an, in der Software, vernetzte Produkte, KI‑Komponenten und globale Lieferketten zum Alltag gehören.

Die zentralen Neuerungen sind:

  • Erweiterter Produktbegriff: Erfasst werden nicht mehr nur klassische körperliche Produkte, sondern auch Software, digitale Produkte und mit Produkten verbundene digitale Dienste.
  • Erweiterter Kreis Haftungspflichtiger: Neben Herstellern, Quasi‑Herstellern und Importeuren können unter anderem auch bestimmte Fulfilment‑Dienstleister, Bevollmächtigte nicht in der EU ansässiger Hersteller und Anbieter von Online‑Marktplätzen adressiert werden.
  • Erweiterter Schadenbegriff: Neben Personen‑ und Sachschäden werden auch bestimmte Datenverluste und Schäden im Zusammenhang mit digitalen Diensten einbezogen. Gleichzeitig entfallen der Selbstbehalt von 500 EUR bei Sachschäden und die bisherige Haftungshöchstgrenze von 85 Mio. EUR.
  • Beweiserleichterungen und Offenlegungspflichten: In technisch oder wissenschaftlich komplexen Konstellationen kann die Fehlerhaftigkeit eines Produkts und die Kausalität zwischen Fehler und Schaden vermutet werden; Gerichte erhalten weitergehende Möglichkeiten, Unternehmen zur Offenlegung relevanter Beweismittel zu verpflichten.

Die Richtlinie gibt den Mitgliedstaaten für die Umsetzung in nationales Recht grundsätzlich 2 Jahre Zeit; also bis zum 09.Dezember 2026.

Diese Änderungen werdeh den Verbraucherschutz stärken, die Haftung verschärfen und die Produkthaftpflichtversicherung als zentrale Säule der Risikoabsicherung aufwerten.

Was der deutsche Regierungsentwurf jetzt konkretisiert

Mit dem deutschen Regierungsentwurf zur Umsetzung der EU‑Produkthaftungsrichtlinie liegt nun der Entwurf eines neuen Produkthaftungsgesetzes vor, das die europäischen Vorgaben in nationales Recht überführt.

Charakteristisch für den Entwurf ist:

  • Er übernimmt die Kernmechanik der EU‑Richtlinie weitgehend wortgleich und verzichtet auf weitreichende nationale Sonderwege.
  • Gleichzeitig werden an einigen Stellen Begriffe und Verweisungen an deutsches Recht angepasst, etwa im Zusammenspiel mit bestehenden zivilrechtlichen Haftungsnormen und dem Produktsicherheitsrecht.
  • Für Unternehmen bedeutet das: Die im europäischen Rahmen beschriebenen Haftungsrisiken werden ohne große Abschwächung in deutsches Recht transformiert und sind künftig vor deutschen Gerichten unmittelbar justiziabel.

Aus Sicht von Industrieunternehmen sind 3 Bereiche wichtig, in denen die neue Rechtslage besonders spürbar werden dürfte:

1. Software- und KI‑Anteile in physischen Produkten

Wo bisher vor allem mechanische Komponenten im Mittelpunkt standen, werden nun:

  • eingebettete Software (z. B. Steuerungs‑Software in Maschinen),
  • KI‑basierte Logiken (z. B. bei autonomen oder teilautonomen Funktionen) und
  • verbundene digitale Dienste (z. B. Remote‑Updates, Daten‑Services)

auch Gegenstand der Produkthaftung. Fehlerhafte Updates, mangelhafte Algorithmen oder unzureichend abgesicherte Schnittstellen können künftig nicht nur IT‑ oder Cyber‑, sondern explizit Produkthaftungsthemen sein.

2. Komplexe Lieferketten und neue Haftungsadressaten

Deutsche Industrieunternehmen agieren häufig als Teil globaler Wertschöpfungsketten – etwa als Zulieferer, Systemintegratoren oder OEM‑Hersteller. Der Entwurf weitet den Kreis der potenziell Haftenden u. a. auf:

  • bestimmte Fulfilment‑Dienstleister,
  • Bevollmächtigte nicht in der EU ansässiger Hersteller und
  • Anbieter von Online‑Marktplätzen

aus. Gleichzeitig kann auch als „Hersteller“ gelten, wer ein Produkt wesentlich verändert, nachdem es die ursprüngliche Hersteller‑Kontrolle verlassen hat. Das wirft für viele Unternehmen Fragen nach der Rollenverteilung (Wer gilt wofür als Hersteller?) und nach dem vertraglichen Regress in der Lieferkette auf.

3. Daten, Dokumentation und Beweisführung

Die neuen Regeln zu Datenverlust und zum Umgang mit komplexer Technik verstärken den Druck auf:

  • Technische Dokumentation (z. B. Entwicklungs‑ und Testdokumentation, Versions‑ und Update‑Historien),
  • Compliance‑ und Governance‑Strukturen (insbesondere bei KI‑gestützten Funktionen) und
  • interne Abläufe imSchadenfall

Gerichte können Unternehmen künftig in größerem Umfang zur Offenlegung relevanter Unterlagen verpflichten. Unternehmen, die ihre Prozesse nicht sauber dokumentiert haben, laufen Gefahr, in Beweisnot zu geraten – mit entsprechenden Haftungsfolgen.

Was bedeutet das für die Produkthaftpflichtversicherung?

Für Unternehmen stellt sich die Frage, ob ihr bestehendes Haftpflicht‑Programm die neuen Risikokonstellationen abdeckt. Besondere Aufmerksamkeit bedürfen:

  • Daten‑ und IT‑Schäden, die künftig explizit als ersatzfähig definiert sind,
  • die Abgrenzung zu Tech E&O‑ und Cyber‑Deckungen,
  • sowie Sublimits und Ausschlüsse, die vor dem Hintergrund der erweiterten Haftung überprüft werden sollten.

Unternehmen, die hier frühzeitig Transparenz schaffen und ihre Governance zu Software/KI belegen können, sind im Vorteil.

Die Modernisierung der Produkthaftung ist mit dem deutschen Umsetzungsgesetz kein Zukunftsthema mehr, sondern rückt in den operativen Alltag von Industrieunternehmen. Wer Produkte, Prozesse, Verträge und Versicherungsprogramme gezielt prüft, positioniert sich besser.nte anzuziehen, sondern auch den nachhaltigen Erfolg ihres Unternehmens zu sichern.

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Kontakt aufnehmen

Thomas Gahr
Director und Spartenleiter | Haftpflicht und Luftfahrt | Aon
+49 176 1266 6945

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