„Höhere Ertragschancen sind kein Selbstläufer“

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Seit Jahresbeginn liegt in der Lebensversicherung der Höchstrechnungszins, auch Garantiezins genannt, bei nur noch 0,25 Prozent. Das verstärkt einen Trend, der nun auch die betriebliche Altersversorgung (bAV) ein Stück weit umkrempelt. Welche Möglichkeiten sich daraus für Arbeitgeber und ihre Mitarbeitenden eröffnen, zeigen Stefan Hillen und Marcus Schnelle, beide Senior Consultants bei Aon, in einem Online-Seminar auf und erläutern erste Hintergründe im folgenden Interview.

Wie wirkt sich die Zinssenkung auf die Altersversorgung aus?

Marcus Schnelle: Das lang anhaltende Niedrigzinsumfeld hat bereits dazu geführt, dass Lebensversicherer als Alternative zu klassischen Versicherungen vermehrt Produkte mit reduzierten Garantien herausgebracht haben, die aber dennoch einen hundertprozentigen Beitragserhalt vorsahen. Diese vollumfängliche Garantie lässt sich seit der Absenkung des Höchstrechnungszinses von 0,9 auf 0,25 Prozent kalkulatorisch nicht mehr darstellen. Denn schon die herkömmlichen Verwaltungskosten eines Vertrages können so durch den garantierten Zinsertrag nicht mehr aufgefangen werden.

Was bedeutet das für die bAV?

Stefan Hillen: Für die bAV hat dies zur Folge, dass es die Beitragszusage mit Mindestleistung (BZML) faktisch nicht mehr gibt. Denn diese Zusageart muss zumindest die Summe der eingezahlten Beiträge garantieren. Da Versicherer diese Beitragsgarantie nicht mehr geben können, verlagert sich das Neugeschäft noch stärker auf die beitragsorientierte Leistungszusage (BOLZ).

Warum bietet die BOLZ hier einen Lösungsweg?

Stefan Hillen: Die BOLZ kann in allen Durchführungswegen der bAV eingesetzt werden. Sie wurde schon früher stark nachgefragt, weil hier nicht die Leistung, sondern der Beitrag definiert wird, der in die Versorgung eingezahlt wird. Arbeitgeber können damit ihre finanziellen Aufwendungen für die bAV viel besser planen. Für die BOLZ spricht nun zusätzlich, dass sie – nach der herrschenden Meinung in der Fachliteratur und auch nach unserer Ansicht – geringere Garantien ermöglicht als die BZML. Hierzu gab es in der Branche unter Juristen früher unterschiedliche Auffassungen, inzwischen hat sich aber die Einschätzung durchgesetzt, dass bei einer BOLZ eine Garantie von 80 Prozent der Beiträge oder auch darunter arbeitsrechtlich konform vereinbart werden kann.

Versicherer werben damit, dass reduzierte Beitragsgarantien erhöhte Ertragschancen eröffnen. Stimmt das?

Stefan Hillen: Vom Grundsatz her schon. Im Kern geht es darum, dass bei einer geringeren Beitragsgarantie weniger Kapital im konservativ gemanagten Sicherungsvermögen des Versicherers angelegt wird. Im Gegenzug kann stärker in Sondervermögen oder Fonds investiert werden und damit zum Beispiel in ertragsorientierte Assetklassen wie Aktien und Infrastrukturbeteiligungen. Da aber nicht jede Produktlösung diese Möglichkeiten optimal nutzt, sind die erhöhten Ertragschancen alles andere als ein Selbstläufer.

Wie unterstützt Aon Arbeitgeber, diese Mehrwerte zu nutzen?

Marcus Schnelle: Die neuen Produkte der Versicherer sind zumeist nicht selbsterklärend. Das betrifft besonders die Bewertung der Ertragschancen, was angesichts der erhöhten Inflation noch wichtiger geworden ist. Aon beobachtet die Produktlandschaft seit vielen Jahren und kennt daher den bAV-Markt. Das versetzt Aon in die Lage, Unternehmen die für sie passenden Produktlösungen bereitzustellen. Unsere Dienstleistungen beschränken sich dabei nicht auf die Beratung der Arbeitgeber bei der Implementierung der bAV, sondern umfassen auch die anschließende Betreuung der Mitarbeitenden und die Verwaltung der Verträge während der gesamten Laufzeit.

Zum Thema veranstaltet Aon am 30. März 2022 das Online-Seminar „Reduzierte Beitragsgarantien in der Lebensversicherung – Für die bAV kann weniger mehr sein“. Melden Sie sich einfach hier kostenlos an.

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Ansprechpartner

Marcus Schnelle
Senior Consultants – Pension Broking / Wealth Solutions
+49 40 3605 3482

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