Frühzeitig von Vorteilen profitieren – Berufsunfähigkeit bereits im Schulalter absichern

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Die Berufsunfähigkeitsversicherung (BU-Versicherung) gehört mit der Privathaftpflichtversicherung zu den beiden einzigen von Verbraucherzentralen uneingeschränkt empfohlenen Versicherungen. Doch während die Haftpflichtversicherung den meisten sinnvoll und notwendig erscheint, fragen sich viele – häufig junge Menschen – ob sie eine BU-Versicherung tatsächlich brauchen. Berufsunfähigkeit ist ein vielfach unterschätztes Risiko, gerade in jungen Jahren.

Was viele nicht wissen: Statistiken zufolge wird durchschnittlich jede/r vierte Deutsche einmal im Leben zumindest vorübergehend berufsunfähig. Als berufsunfähig gilt man dabei, wenn man seinen zuletzt ausgeübten Beruf infolge einer Krankheit oder einer Verletzung zu mindestens 50 Prozent nicht mehr ausüben kann. Ein solches Ereignis bedeutet in den meisten Fällen ein existentielles Risiko, welches es abzusichern gilt.

Krankheitsbilder im Wandel der Zeit

Digitalisierung und Leistungsgesellschaft führen zu neuen Krankheiten. So sind Depressionen oder Burn-out Erkrankungen heute weitverbreitet – und das bereits unter jungen Menschen. Häufig sind Betroffene dann nicht mehr in der Lage, ihren Beruf weiter auszuüben. Tatsächlich zählen psychische Gründe mittlerweile zu den Hauptursachen für eine Berufsunfähigkeit. Der Trend zeichnet sich seit einigen Jahren auch in der erhöhten Nachfrage von jungen Berufseinsteigern nach entsprechenden Versicherungen deutlich ab. Doch nicht nur Berufsanfänger fühlen sich mit einer Absicherung wohler. Auch immer mehr Eltern entscheiden sich dafür, eine BU-Versicherung für ihre Kinder abzuschließen.

Ab wann ist eine Berufsunfähigkeitsversicherung sinnvoll?

Grundsätzlich gilt: Je jünger eine Person ist, desto geringer ist die Wahrscheinlichkeit für Vorerkrankungen. Somit ist nicht nur der Abschluss einer BU-Versicherung ohne Einschränkungen im Schulalter problemlos möglich, auch die Beitragszahlungen sind geringer. Ein Abschluss ist dabei bereits für Schüler und Schülerinnen ab dem zehnten Lebensjahr möglich. Doch eine frühe Absicherung bringt noch weitere Vorteile. Schüler werden entsprechend der Schulform und der Klassenstufe einer Berufsgruppe zunächst beitragsmäßig wie folgt eingestuft:

  • Grundschüler: Berufsgruppe entspricht der eines Mechatronikers
  • Schüler der Klassen 5- 10 (Gymnasium und Realschule): Berufsgruppe entspricht der eines technischen Zeichners
  • Schüler der Klassen 11-13 (Oberstufe): Berufsgruppe entspricht der eines kaufmännischen Angestellten

Wechselt der Schüler in eine höhere Klassenstufe oder erlernt später einen Beruf, der einer günstigeren Gruppe angehört, besteht die Möglichkeit, ohne Gesundheitsprüfung in die andere Berufsgruppe mit geringeren Beitragszahlungen zu wechseln. Hat der Versicherte also beispielsweise im Laufe seiner Ausbildung eine Krankheit wie Diabetes entwickelt, wird diese nicht für seine Beitragszahlungen berücksichtigt. Der frühe Abschluss sichert also auch in der Zukunft Beiträge, die sich am Zeitpunkt des besten Gesundheitszustands orientieren.

Wichtig: Ein Wechsel muss immer innerhalb der vom Versicherer vorgegebenen Fristen erfolgen.

Sollte der Versicherte nach Abschluss seiner Ausbildung eine Tätigkeit ausüben, die ein größeres BU-Risiko mit sich bringt und damit eigentlich höhere Beiträge zur Folge hätte, ist ein Wechsel übrigens nicht verpflichtend. Er kann also weiterhin in seiner Gruppe bleiben und von den günstigeren Beitragszahlungen profitieren.  

Gut zu wissen: Der Vertrag wird zunächst von den Eltern abgeschlossen, kann aber später problemlos auf das Kind übertragen werden, sobald es auf eigenen Beinen steht.

Wenn Sie Interesse an einer BU-Versicherung für Ihren Nachwuchs haben, unterstützt Aon Sie gerne. Unsere Experten vergleichen die Angebote hinsichtlich der Beiträge und Vertragsdetails, um die richtige Lösung für Sie und Ihre Kinder zu finden.

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Ansprechpartner

Michael Steudten
Kundenberater
+49 40 3605 2563

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