Digitale Rentenübersicht nimmt Gestalt an

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Die „säulenübergreifende Renteninformation“ geht nun unter dem griffigeren Begriff „Digitale Rentenübersicht“ in die nächste Phase: Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat Ende Juli den Referentenentwurf für dieses wichtige Projekt der deutschen Rentenpolitik veröffentlicht. Das Vorhaben ist ambitioniert. Ganz gleich, ob es um die gesetzliche Rente, die Betriebs- oder Privatrente geht: Mit wenigen Klicks sollen Bürger einen Überblick bekommen, wie es um ihre Vorsorge für das Alter bestellt ist.

Das Projekt soll unter dem Dach der Deutschen Rentenversicherung mit ausgewählten Vorsorgeeinrichtungen starten. Das ist begrüßenswert. Denn schon ein erster Überblick schafft mehr Transparenz in einem Bereich, der aufgrund seiner Heterogenität für die Bürger oft nicht mehr zu durchschauen ist. Arbeitgeberwechsel und Brüche in den Erwerbsbiografien erschweren den Überblick zusätzlich.

Zunächst sollen deshalb die Vorsorgeeinrichtungen eingebunden werden, die bereits regelmäßig durch Standmitteilungen über die Altersvorsorgeansprüche informieren. Das sind neben der gesetzlichen Rentenversicherung und Versicherern vor allem große Einrichtungen der betrieblichen Altersversorgung (bAV). Weitere Leistungsträger wie die Beamtenversorgung und berufsständische Versorgungswerke können danach schrittweise integriert werden. So haben es Aon und die Universität Ulm im vergangenen Jahr in einer gemeinsamen Studie vorgeschlagen, auf denen der Referentenentwurf in weiten Teilen basiert.

In der Praxis sollen die Bürger orts- und zeitunabhängig auf das Internetportal zugreifen können. Dabei ist nicht vorgesehen, große Datenmengen auf der Plattform zu speichern. Vielmehr werden die Daten erst durch den Besuch des Nutzers abgerufen. Hierfür müssen die Vorsorgeeinrichtungen einen Datentransfer sicherstellen. Verlässt der Nutzer das Portal, bleiben die Daten nicht auf dem Portal gespeichert, sondern werden automatisch gelöscht. Das ist schon aus Gründen des Datenschutzes unerlässlich.

Der Referentenentwurf wird jetzt diskutiert und soll im Herbst dieses Jahres im Bundestag beraten und verabschiedet werden. Im Herbst 2022 soll der Startschuss für das Vorhaben fallen. Sofern alles planmäßig verläuft, könnten Bürger etwa 21 Monate nachdem das Gesetz in Kraft getreten ist, Umfang und Wert wesentlicher Teile ihrer Altersvorsorge online ermitteln – und damit etwaige Versorgungslücken erkennen. Das ist auch insofern wichtig, da Zeit ein maßgeblicher Faktor ist, damit Bürger finanzielle Lücken mit vertretbarem Kapitaleinsatz bis zum Rentenbeginn schließen können. Arbeitgeber wiederum wird die Digitale Rentenübersicht dabei unterstützen, die bAV als Instrument der Mitarbeiterbindung stärker in der Belegschaft zu verankern.

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Gundula Dietrich
Ehemalige Geschäftsführerin | Aon Solutions Germany GmbH

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