Beitragsorientierte Leistungszusagen: Mehr Gestaltungsräume in der Betriebsrente

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Die beitragsorientierte Leistungszusage (BOLZ) hat sich in den zurückliegenden zwei Jahrzehnten fest etabliert. Die meisten Unternehmen haben sich inzwischen mit Blick auf die Finanzierung künftiger Versorgungen für diese Zusageform entschieden.

Keine Frage. Die BOLZ ist deutlich komplexer als die Leistungszusage. Denn bei der Leistungszusage, lässt sich deren Höhe anhand weniger Parameter mit einem Taschenrechner ermitteln. Etwaige Zins- oder Kostenänderungen spielen für den Arbeitnehmer keine Rolle, weil der Arbeitgeber die Risiken der Zusage trägt.

Das ist bei der BOLZ anders. Hier erhalten Arbeitnehmer eine Zusage auf eine Versorgung auf Basis eines Beitrages, der unter Anwendung von Zins- oder Umrechnungsfaktoren, die entsprechende Versorgungsleistung ergibt. Häufig beinhalten die Versorgungspläne auch Eigenbeiträge von Arbeitnehmern. Die BOLZ eröffnet für den Arbeitgeber mehr Gestaltungsräume und schafft für ihn Planungssicherheit. Gegenüber den Arbeitnehmern unterstreicht das Unternehmen mit der BOLZ den Entgeltcharakter ihrer betrieblichen Altersversorgung (bAV), denn der vom Arbeitgeber bereitgestellte Wert wird für den Arbeitnehmer spürbarer. Das wiederum fördert die Akzeptanz und eine mögliche Eigenbeteiligung von Arbeitnehmern. Da moderne Pläne eine Risikoverlagerung auf den Arbeitnehmer vorsehen, sollten Arbeitnehmer auch bei noch dazu sinkenden Zinsen mit zusätzlichen eigenen Beiträgen gegensteuern.

Dies betrifft vielfach auch besonders Frauen. Denn Frauen haben größere Lücken in der Altersvorsorge als Männer. Hauptursachen sind, dass sie häufig weniger verdienen und Zeiten der Kindererziehung die Erwerbsbiographie unterbrechen und einen höheren Anteil von Teilzeitbeschäftigung haben.

Höhere Ertragschancen bei geringeren Garantien

Sinkende Zinsen führen zu geringeren Zielleistungen, die alle Arbeitnehmer trifft. Die Unternehmen haben ihre Zinsversprechen stufenweise bis in jüngerer Zeit reduziert und gewähren mittlerweile keine bzw. nur sehr niedrige Garantiezinsen

Auch bei den Versicherern ist angesichts der zementierten Niedrigzinsen ein Trend klar erkennbar: Die Garantien werden auf die Höhe der Beitragssumme oder sogar darunter festgelegt. Der Grund: Garantien kosten Geld. Damit bliebe kaum noch Raum, um die angestrebten Ertragsziele zu erreichen.

In der Fachwelt ist umstritten, ob die BOLZ ein Versprechen unterhalb der Höhe der Beitragssumme erlaubt. Doch erfährt die BOLZ nicht erst hierdurch ihre Berechtigung? Unternehmen bewegt vor allem eines: Sollen die geleisteten Beiträge zu 100 Prozent garantiert werden? Oder sind geringere Garantien zugunsten höherer Renditechancen besser? Bei bestehenden Anwartschaften schiebt zwar das Betriebsrentengesetz und die Rechtsprechung einen Riegel vor derartige Anpassungen. Für neue Arbeitnehmer und zukünftige Dienstzeiten besteht jedoch Gestaltungsspielraum. So könnten sich die Betriebspartner bei einem gleichbleibenden Beitragsaufwand auf eine Absenkung von Garantien einigen, um verstärkt von den Chancen des Kapitalmarkts zu profitieren. Dies wäre eine Option die ursprünglich angestrebten Versorgungsziele zu erreichen bzw. vielleicht sogar zu übertreffen.

Die geringeren Garantieversprechen nehmen Arbeitgebern einen Teil der Risikolast und vermitteln Arbeitnehmern, dass sie mehr Eigenverantwortung für die Steuerung ihrer Altersversorgung übernehmen sollten.

Kommunikation gewünscht

Inwieweit die Belegschaft bei diesem „Risikosprung“ mitgeht, steht und fällt vor allem mit einer guten Mitarbeiter-Kommunikation. Die damit verbundenen vielfältigen Prozesse begleiten die Experten von Aon bei ihren Kunden, angefangen mit Leistungsnachweisen zum Stand der Versorgung über Betriebsversammlungen bis hin zur individuellen Ausgestaltung der Kommunikation.

Wie wichtig Kommunikation ist, offenbart auch eine Aon-Studie aus 2018. Bei der Umfrage gaben 55,3 Prozent der befragten Arbeitnehmer an, dass ihr Arbeitgeber über keine Betriebsrente verfügt, obwohl das Unternehmen eine anbietet. Gerade für Frauen ist es wichtig, derartige Wissenslücken zu schließen und bestehende Möglichkeiten der bAV für eine ausreichende finanzielle Versorgung im Alter zu nutzen. Denn Unterbrechungen in den Erwerbsbiographien und Gehaltseinbußen erhöhen oft zusätzlich den individuellen Vorsorgebedarf von Arbeitnehmerinnen.


Zur Person:

Birgit Löw-Plückhan war es stets wichtig, autark und finanziell unabhängig zu sein. Von ihrem familiären Umfeld wird sie darin aktiv unterstützt, was auch in der heutigen Zeit für Frauen immer noch nicht selbstverständlich ist. Vor 24 Jahren als Sachbearbeiterin bei Aon gestartet, hat sie Möglichkeiten zur beruflichen Weiterentwicklung und persönlichen Entfaltung erhalten und genutzt. Heute berät und betreut Birgit Löw-Plückhan als Principal bei Aon große mittelständische sowie international tätige Unternehmen in allen Bereichen der bAV. Die vielfach langjährigen Kunden schätzen ihr „Elefantengedächtnis“ und umfassendes Praxiswissen. Ihr Steckenpferd: die Neuordnung und Umstrukturierung von Versorgungswerken samt arbeitsrechtlicher Ausgestaltung und passender Finanzierungskonzepte.

Neue Energie tankt die bAV-Expertin am liebsten auf Sylt, der für sie „schönsten Insel Deutschlands“. Für die Zukunft wünscht sich Birgit Löw-Plückhan eine ansprechendere Kommunikation durch die Arbeitgeber. Sie hofft, dass sich dadurch die Bereitschaft der Arbeitnehmer erhöht, Versorgungsangebote zu nutzen. Dabei denkt Sie insbesondere an Frauen, die bei dem Aufbau einer Zusatzversorgung noch Nachholbedarf haben.

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Ansprechpartner

Birgit Löw-Plückhan
Principal | Consulting | Aon
+49 611 17208 6221

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