Erste Zeichen der Entspannung im Haftpflichtmarkt

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Für Industrie-Haftpflichtversicherungen hat sich der Markt nach den Prämiensteigerungen und der Marktverhärtung der vergangenen Jahre beruhigt. Eine Stabilisierung der Kapazitäten ist festzustellen. Die Prämienmehrforderungen der Versicherer sind bereits moderater als in den Vorjahren. Unternehmen mit komplexen Risiken müssen weiter mit Mehrprämien und Einschränkungen im Deckungsumfang rechnen. Industrieunternehmen bis hin zum sog. Upper Middle Market sind nicht in gleicher Weise betroffen, viele Versicherer wollen in diesem Segment wachsen. Die Relevanz von ESG-Kriterien im Underwriting nimmt zu.

Marktsituation

Das Segment der allgemeinen Haftpflichtversicherungen ist nach den aktuellen Zahlen des GDV, dem Branchenverband der Versicherer, nach wie vor attraktiv. Privatpersonen und Unternehmen in Deutschland gaben im vergangenen Jahr 8,4 Milliarden Euro für Haftpflichtversicherungen aus. Der Verband rechnet mit einer Zunahme der Beitragseinnahmen um 3,5 Prozent und prognostiziert eine Schadenkostenquote der Versicherer von 86 Prozent.

Speziell im Industriegeschäft sind die Entwicklungen andere. Für Industrie-Haftpflichtversicherungen hat sich der Markt nach den Prämiensteigerungen und der Marktverhärtung der vergangenen Jahre beruhigt. Die Prämienmehrforderungen der Versicherer sind bis dato bereits moderater als in den Vorjahren. Die Gründe für die Prämiensteigerungen sind aus den Vorjahren hinlänglich bekannt und wurden bereits des Öfteren dargestellt. Versicherer begründen die Prämienerhöhungen oft pauschal mit der fortdauernden Inflation, steigenden Schadenkosten, der Zunahme von hohen US-Schäden und Umsatzsteigerungen der Unternehmen.

Industrieunternehmen im Bereich Middle Market bis Upper Middle Market ohne komplexe Risiken sind von den Prämienmehrforderungen nicht in gleicher Weise betroffen wie Konzerne und Unternehmen mit komplexen Risiken (z. B. Kfz-Zulieferer, Chemie-Industrie, Hersteller von Medizinprodukten, Unternehmen mit umfangreichem US-Risiko). Viele Versicherer möchten im Bereich Middle Market bis Upper Middle Market wachsen.

Auch Mehrjährigkeitsvereinbarungen, sogenannte LTA-Regelungen, werden wieder vermehrt angeboten und abgeschlossen.

Grundsätzlich können ausreichend Kapazitäten eingekauft werden. Bei Haftpflichtversicherungen mit hohen Versicherungssummen und Unternehmen mit komplexen Risiken macht sich die Reduzierung der Kapazität einiger Versicherer bemerkbar. Insgesamt ist eine Stabilisierung der Kapazitäten festzustellen.

Ein besonderes Augenmerk liegt auf US-Risiken und den Schadenentwicklungen in den USA. Häufigere und im Trend höhere Großschäden („Nuclear Verdicts“ – Schäden größer 10 Mio. US-D) haben zu einem vorsichtigeren Zeichnungsverhalten der Versicherer bei Unternehmen mit umfangreichem US-Risiko geführt. Als Ursachen werden u. a. soziale Inflation und Prozessfinanzierung durch spezialisierte Unternehmen/Kanzleien genannt. Der Trend zu höheren US-Großschäden betrifft insbesondere Produkthaftpflicht- und Autohaftpflichtschäden. Versicherer sind daher vorsichtiger bei der Zeichnung von US-Autohaftpflicht-Exzessdeckungen, setzen bei relevanten US-Autorisiken höhere, lokal vorangehende Kfz-Haftpflichtversicherung voraus und fragen nach detaillierteren Angaben zu den Flotten.

Der Trend bei hohen US-Schäden ist nicht nur für die Zeichnungspolitik der Versicherer relevant. Insbesondere Unternehmen mit umfangreichem US-Risiko sollten prüfen, ob die Höhe ihrer Versicherungssumme der eingekauften Haftpflichtversicherung die für sie relevanten (Katastrophen-) Haftungsszenarien noch angemessen absichert.

Ausblick

Viele Versicherer möchten bei Industrieunternehmen bis hin zum sog. Upper Middle Market wachsen und der Wettbewerb um diese Unternehmen wird zunehmen.

Bei Konzernen und Unternehmen mit komplexen Risiken bleibt abzuwarten, ob sich der Markt auch in diesem Segment durch Wachstumsziele der Versicherer und Kapazitäten neuer Versicherer stärker entspannt. 

Bei diesen Unternehmen haben der Faktor „Risikoqualität“ und die technische Beurteilung des Risikos für den Risikoappetit der Versicherer eine hohe Bedeutung. Versicherer setzen stärker auf ein technisches Underwriting und schauen sich insbesondere Unternehmen mit komplexen Risiken gründlich an. Gut aufbereitete Risikoinformationen und ein rechtzeitiger Risikodialog im Renewal-Prozess sind hier sehr wichtig, um den kompletten Spielraum in den Verhandlungen ausnutzen zu können! 

Die Relevanz von ESG-Kriterien im Underwriting nimmt zu. Dabei liegt das Augenmerk insbesondere auf „grünen“ Strategien im Kampf gegen den Klimawandel. Der Risikoappetit der Versicherer orientiert sich vermehrt daran, ob das Unternehmen aufgrund der ESG-Kriterien und Nachhaltigkeitsstrategie mit der „grünen“ Zeichnungspolitik der Versicherer übereinstimmt.

Markttrends

Die Versicherer strengen Bedingungsdiskussionen an und forderten die Aufnahme neuer Ausschlüsse. Bei einigen Unternehmen – insbesondere im Bereich Chemie – wird aufgrund verschiedener Gerichtsverfahren und Schadenersatzansprüchen weltweit ein (teilweiser) Ausschluss von Risiken im Zusammenhang mit PFAS (per- und polyfluorierte Alkylverbindungen) diskutiert. PFAS ist eine Gruppe von mehr als 10.000 synthetischen Chemikalien, die in vielen Industrien und Anwendungen zum Einsatz kommen. Das Risikopotenzial ist noch nicht ganz erkannt. Die EU diskutiert aktuell ein Verbot der Verwendung der gesamten Stoffgruppe von PFAS-Chemikalien. 

Diskussionen über den Deckungsumfang und die Abgrenzung der Haftpflichtversicherungen zu Cyberversicherungen, insbesondere für reine Vermögensschäden, haben mehr Bedeutung als in früheren Jahren. Den Versicherern sind die neuen Herausforderungen bewusst, die sich aus der Digitalisierung ergeben. Das Zeichnungsverhalten von Digitalisierungsrisiken ist weiter zurückhaltend.

Die EU-Verbandsklagerichtlinie hätte in allen EU-Mitgliedstaaten bereits bis 2023 mit Wirkung zum 25. Juni 2023 umgesetzt werden sollen, in Deutschland wurde sie erst zum 13.10.2023 umgesetzt. Das neue Verbraucherrechtedurchsetzungsgesetz wird neben der bereits bisher bestehenden Musterfeststellungsklage zukünftig die sog. Abhilfeklage regeln. Mit der Abhilfeklage wird erstmals die Möglichkeit einer auf Schadenersatz gerichteten Sammelklage in das deutsche Recht eingeführt. Verbände können Ansprüche für eine Vielzahl von Verbrauchern und kleinen Unternehmen gemeinsam geltend machen, sofern die Ansprüche „gleichartig“ sind. Abzuwarten bleibt, inwieweit die Möglichkeit der Sammelklage genutzt und welchen Einfluss dies auf die Schadenbelastung haben wird. 

Ebenfalls in diesem Jahr in Kraft getreten ist das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz, das die Beachtung menschenrechtlicher und umweltbezogener Sorgfaltspflichten in der Lieferkette für Unternehmen mit mindestens 3.000 Mitarbeitenden neu einführt. Der Anwendungsbereich wird 2024 auf Unternehmen mit mehr als 1.000 Mitarbeitenden erweitert. Der Einfluss der neuen Sorgfaltspflichten auf das Zeichnungsverhalten der Versicherer und etwaige Belastungen müssen sich noch zeigen.  Die EU arbeitet derzeit an mehreren, neuen Richtlinien zum Thema Produkthaftung und Haftung für künstliche Intelligenz (KI). Erste Entwürfe für die Überarbeitung der 1985 verabschiedeten EU-Produkthaftungsrichtlinie sollen die bestehenden Vorschriften über die verschuldensunabhängige Haftung von Herstellern für fehlerhafte Produkte u. a. bei Software und digitalen Produkten einschließlich KI-Systemen modernisieren und für Personen- und Sachschäden sowie Datenverlust mit einem noch höheren Verbraucherschutz verbinden.   In den Vorschlägen für die Richtlinien, die die Risiken von KI regeln sollen, werden für Hochrisiko-KI-Systeme auch Versicherungspflichten diskutiert. Ein konkreter Zeithorizont zur Verabschiedung und Umsetzung der Richtlinien kann noch nicht abgesehen werden.

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Thomas Gahr
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