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„Iudex non calculat“- Schluss mit Vorurteilen: Jura und Mathe verstehen sich ziemlich gut
Vorurteile gibt es überall, wir erleben sie sowohl im beruflichen als auch im privaten Raum. Sie sind divers und beziehen sich nicht nur auf Geschlechter oder ethnische Gruppen, sondern auch auf Interessen, Fähigkeiten und Berufe. Wenn wir aber Vielfalt leben und fördern wollen, müssen wir uns frei machen von sämtlichen Vorurteilen – egal was und wen sie betreffen. Ein eindrucksvolles Beispiel dafür, welch weitreichenden Einfluss Vorurteile haben können, ist Alexandra Steffens. Sie arbeitet als Volljuristin im Bereich Retirement bei Aon und beschreibt sich selbst als Vermittlerin und Bindeglied zwischen Jura und Mathe.
Insgesamt herrscht bei Juristen die Auffassung, dass Jura und Mathematik nicht zusammen passen. Nicht umsonst grassiert in Juristenkreisen der Spruch „Iudex non calculat“ (der Richter/Jurist rechnet nicht). Ein weitverbreitetes Vorurteil, das viele junge aufstrebende Juristen womöglich erst davon abhält, sich überhaupt mit der Mathe-Thematik zu beschäftigen. Alexandra Steffens genießt als Juristin die interdisziplinäre Arbeit mit Mathematikern bei Aon im hochkomplexen Bereich der betrieblichen Altersversorgung. Ihre Kernaufgabe sieht sie darin „Einfachheit“ zu schaffen, also komplexe Zusammenhänge für Kunden einfach und verständlich darzustellen und beratend zur Seite zu stehen.
Vielfalt durch interdisziplinäre Zusammenarbeit
Die betriebliche Altersversorgung (bAV) und damit auch die Arbeit der (Versicherungs-) Mathematiker ist von mehreren Rechtsgebieten geprägt. Dabei wird das für die bAV maßgebliche Betriebsrentengesetz als Teil des Arbeitsrechts in großen Teilen von Zahlen und Berechnungen beeinflusst. Rentenanpassungen, Übertragungswerte bei Arbeitgeberwechseln oder Abfindungsbeträge sind nur einige immer wieder auftauchende Beispiele.
Ob Arbeits-, Steuer- oder Sozialversicherungsrecht: Als Juristin beschäftigt sich Alexandra Steffens mit allem, was zur bAV gehört und arbeitet dabei sehr eng mit den (Versicherungs-) Mathematikern zusammen, die unter anderem die Rückstellungen für die Steuer- und Handelsbilanzen von Mandanten berechnen. Immer wieder kommt es dabei zur Frage: „Rechnen können wir alles, aber dürfen wir das?“ Hier gilt es für sie als Juristin, rechtliche Grenzen aufzuzeigen. So können die versicherungsmathematisch ermittelten Rückstellungen im Steuerrecht beispielsweise nur gebildet werden, wenn das sogenannte Schriftlichkeitsgebot eingehalten ist. Das Gesetz und die Rechtsprechung haben also unmittelbare Auswirkungen auf sämtliche Berechnungen. Damit sind Recht und Versicherungsmathematik in der bAV eng miteinander verzahnt. Das eine geht nicht ohne das andere – eine perfekte Symbiose. „Dank unserer vielfältigen und interdisziplinären Teams können wir ein breites Spektrum an Fachwissen bieten und unsere Kunden passgenau und vollumfänglich in allen Bereichen der bAV beraten“, erklärt Alexandra Steffens.
Juristen als Dolmetscher der Mathematik
Eine weitere Aufgabe von Alexandra Steffens ist es, mathematische Berechnungen in Worte zu fassen und Nichtmathematikern verständlich zu machen. Dies ist zum Beispiel beim Versorgungsausgleich gefragt, der die Teilung der erworbenen Rentenanrechte im Falle einer Scheidung regelt. Juristen agieren hier als Vermittler zwischen den Berechnungen der Mathematiker und den Versorgungsträgern, die die Berechnungen und Erklärungen den Gerichten zur Verfügung stellen müssen.
Mathe und Jura: Eine Freundschaft geprägt von derselben Denkweise
So grundverschieden die beiden Bereiche auf den ersten Blick auch sein mögen, umso ähnlicher sind sie sich beim genaueren Betrachten. Eine Ähnlichkeit, die Alexandra Steffens immer wieder bei ihrer Arbeit beobachtet, ist beispielweise die gleiche Denkweise beider Berufsgruppen. Mathematiker und Juristen haben gemeinsam, dass Prüfungsschemata und eine strukturierte Arbeitsweise grundlegend für ihre tägliche Arbeit sind.
Das Beispiel der interdisziplinären Zusammenarbeit zweier vermeintlich sehr unterschiedlicher Bereiche zeigt deutlich, dass wir nicht jedem Vorurteil Glauben schenken dürfen. Denn Vorurteile schränken ein und halten uns womöglich davon ab, Dinge zu tun, die uns tatsächlich weiterbringen – zum Beispiel die fachübergreifende Zusammenarbeit mit vermeintlich „fremden“ Bereichen. Vielfalt bedeutet daher, neugierig und offen zu sein für verschiedene Charaktere, Interessen, Fähigkeiten und Denkweisen und erfordert von uns allen nicht viel mehr als einen Blick über den eigenen Tellerrand.
Zur Person:
Alexandra Steffens arbeitet als Volljuristin bereits seit 2014 im Bereich der betrieblichen Altersversorgung. Seit 2017 ist sie fester Bestandteil des Legal Consulting-Teams bei Aon. Dort berät und betreut sie als Senior Consultant betriebliche Versorgungseinrichtungen mit Blick auf unmittelbare Pensionszusagen, Pensions-, Sterbe- und Unterstützungskassen oder Pensionsfonds zu allen im Zusammenhang mit der bAV stehenden juristischen Fragestellungen. Ihr Schwerpunkt liegt dabei besonders auf der Einführung, Veränderung und Schließung von Versorgungswerken. Darüber hinaus beschäftigt sie sich verstärkt auch mit ergänzenden Themen wie Treuhandlösungen, den sogenannten Contractual Trust Arrangements, und dem Versorgungsausgleich. Nebenbei veröffentlicht die Expertin regelmäßig Aufsätze zu verschiedensten Themen der betrieblichen Altersversorgung und führt Seminar- und Schulungsveranstaltungen durch.