Hier schreiben regelmäßig Aon Expertinnen und Experten zu aktuellen Entwicklungen in den Themenfeldern Risiko, Kapital und Human Resources. Mit diesen Informationen und Erkenntnissen können Führungskräfte bessere Entscheidungen für ihr Unternehmen treffen.

Neue steuerliche Anforderungen für Garantiezusagen: Handlungsbedarf für Unternehmen
Entgeltliche Garantiezusagen sind für viele Unternehmen ein attraktives Zusatzgeschäft und stärken die Kundenbeziehung. Doch seit Januar 2023 gelten neue steuerrechtliche Vorgaben, die eine Anpassung bestehender Garantie-Modelle erforderlich machen. Was bedeuten diese Änderungen in der Praxis – und wie können sich Unternehmen jetzt rechtssicher aufstellen?
Was hat sich geändert?
Alles begann mit einem Urteil des Bundesfinanzhofs im November 2018: Ein Kfz-Händler hatte gegen die steuerliche Einstufung seiner entgeltlichen Garantiezusagen geklagt. Das Ergebnis: Der BFH entschied, dass solche Garantien keine Nebenleistung zum Verkauf darstellen, sondern eigenständige Leistungen. Seit Januar 2023 müssen Unternehmen diese neue Rechtsauffassung umsetzen.
Was bedeutet das in der Praxis?
Die zentrale Änderung: Entgeltliche Garantiezusagen unterliegen nicht mehr der Umsatzsteuer, sondern der Versicherungssteuer. Der BFH stufte sie als Versicherungsleistung im Sinne des Versicherungssteuergesetzes (VersStG) ein. Dies gilt im Garantiefall nicht nur für versprochene Geldzahlungen, sondern auch für Reparaturen und andere Sachleistungen als Beistandsleistung.
Wichtig zu wissen: Die Regelung kann Unternehmen aller Branchen betreffen, die entgeltliche Garantien oder verlängerte Gewährleistungsfristen anbieten – vom Elektronikhandel über den Automobilsektor bis zur wachsenden Solarbranche.
Was müssen Unternehmen jetzt tun?
Unternehmen sollten ihre bestehenden Garantiemodelle überprüfen und die steuerliche Behandlung anpassen. Der Wechsel von der Umsatz- zur Versicherungssteuer erfordert neue Prozesse zur korrekten steuerlichen Abwicklung. Versäumnisse können zu hohen Steuernachforderungen führen – schnelles Handeln ist daher essenziell.
Garantie oder Gewährleistung? Ein wichtiger Unterschied
Die gesetzliche Gewährleistung bleibt unverändert. Sie deckt Mängel ab, die bereits beim Kauf vorhanden waren. Garantien hingegen sind freiwillige Zusatzleistungen mit individuellen Bedingungen – genau hier greift die neue Steuerregelung, sofern diese Leistungen entgeltlich angeboten werden.
Maßgeschneiderte Lösungen von Aon
Als Experte für Garantieversicherungen bietet Aon rechtskonforme Lösungen, die speziell auf die neuen steuerlichen Anforderungen abgestimmt sind. Dazu gehören CLIP-Policen zur Rückversicherung von Garantieversprechen, flexible Gruppenverträge und individuelle Versicherungskonzepte. Unternehmen profitieren dabei von exklusiven Marktzugängen, digitalen Lösungen und einem erfahrenen, persönlichen Kundenservice – von der ersten Beratung über die effektive Implementierung bis zum laufenden Betrieb des Garantieprogramms.
Fazit: Mit der richtigen Strategie sicher durch die Neuregelung
Die neuen steuerlichen Vorgaben stellen Unternehmen vor Herausforderungen, bieten jedoch mit der richtigen Strategie auch Chancen. Eine durchdachte Garantieversicherungslösung ermöglicht es, weiterhin attraktive Zusatzleistungen anzubieten – ohne das Risiko steuerlicher Nachforderungen einzugehen.
Aon steht Unternehmen dabei als erfahrener Partner zur Seite.