Hier schreiben regelmäßig Aon Expertinnen und Experten zu aktuellen Entwicklungen in den Themenfeldern Risiko, Kapital und Human Resources. Mit diesen Informationen und Erkenntnissen können Führungskräfte bessere Entscheidungen für ihr Unternehmen treffen.
Damit Sie nach Verkehrsunfällen Ihr Recht bekommen.
Rechtsschutz
Optionale Zusatzleistung
Nach Unfällen, in die Ihre Fahrzeuge oder verwickelt sind, entstehen oft hohe Schäden: Reparaturkosten, Schmerzensgeldansprüche, Verdienstausfallkosten und Auseinandersetzungen die Sie mit der Polizei und Behörden führen müssen. Häufig wird mit anderen Unfallbeteiligten über die Kostenübernahme gestritten. Hier helfen die Verkehrs- und die Fahrer-Rechtsschutzversicherung. Sie sind wichtige Ergänzungen zur Kfz-Haftpflichtversicherung. Denn diese wehrt nur den unberechtigten Schadensersatzanspruch eines Unfallgegners ab, kommt jedoch nicht für die Kosten der Verfolgung eigener Forderungen auf.
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Fragen?
Wir sind da!
Schadenfall?
Wir helfen!
Unsere Mitarbeiter helfen Ihnen gerne bei den notwendigen Formalitäten – für eine schnelle und unkomplizierte Abwicklung Ihres Schadenfalls.
Leistungen
Was ist versichert?
Bei beiden Rechtsschutzversicherungen werden Kosten übernommen, die durch die Geltendmachung von Schadensersatz und Schmerzensgeldansprüchen oder durch Streitigkeiten bei Reparaturen oder Fahrzeugkäufen entstehen. Dazu gehören Kosten für den eigenen Anwalt, für Sachverständige und Gutachter, das Gericht (inkl. Zeugenkosten), für Verwaltungsverfahren, die Zwangsvollstreckung, Mediation und Kosten des Gegners (soweit der Versicherte zur Zahlung dieser verpflichtet wäre).
Konkret helfen die Rechtsschutzversicherungen z.B. bei folgenden Auseinandersetzungen:
Unterschiede
Verkehrs-Rechtsschutzversicherung und Fahrer-Rechtsschutzversicherung
Welchen Rechtsschutz haben Sie?
Fahrer-Rechtsschutz
Ihre Fahrer haben in diesem Baustein Versicherungsschutz in Ausübung ihrer beruflichen Tätigkeit für Ihr Unternehmen bei der Teilnahme am öffentlichen Straßenverkehr mit einem Motorfahrzeug oder als
- Insasse,
- Fußgänger,
- Radfahrer oder
- Fahrer von E-Bikes, Pedelecs und Elektrokleinstfahrzeugen.
Die genutzten Fahrzeuge sind nicht versichert.
Verkehrs-Rechtsschutz
Sie haben Versicherungsschutz, wenn Sie rechtliche Interessen wahrnehmen als
- Eigentümer,
- Halter,
- Erwerber,
- Leasingnehmer/Mieter,
- Fahrer
von der im Versicherungsschein genannten Anzahl an Motorfahrzeugen.
Sie sind außerdem versichert als Teilnehmer am öffentlichen Straßenverkehr als Fahrer oder Insasse in fremden Fahrzeugen oder als
- Fußgänger,
- Radfahrer oder
- Fahrer von E-Bikes, Pedelecs und Elektrokleinstfahrzeugen
Die dabei genutzten Fahrzeuge sind nicht versichert.
Wer ist mitversichert?
Fahrer-Rechtsschutz
Verkehrs-Rechtsschutz
Versichert sind alle Personen (mitversicherte Personen) in ihrer Eigenschaft als berechtigte Fahrer von oder berechtigte Mitfahrer in den versicherten Motorfahrzeugen.
In welchen Rechtsbereichen sind Sie versichert?
Fahrer-Rechtsschutz
1. Schadenersatz-Rechtsschutz
Das bedeutet zum Beispiel, dass Schadenersatzansprüche wegen eines Autounfalls gegen den Unfallgegner abgedeckt sind, nicht aber Ansprüche bei einer mangelhaften Handwerkerleistung – wie aus einer Autoreparatur.
2. Steuer-Rechtsschutz
3. Sozial-Rechtsschutz
4. Verwaltungs-Rechtsschutz
Ausschließlich in Verkehrssachen, um Ihre rechtlichen Interessen in verkehrsrechtlichen Angelegenheiten vor Verwaltungsbehörden und Verwaltungsgerichten wahrzunehmen.
5. Disziplinar- und Standes-Rechtsschutz
6. Straf-Rechtsschutz
Sie haben Versicherungsschutz für die Verteidigung, wenn Ihnen ein verkehrsrechtliches Vergehen vorgeworfen wird.
Sie haben keinen Versicherungsschutz, wenn Ihnen ein Verbrechen vorgeworfen wird. Dabei ist es egal, ob der Vorwurf berechtigt ist oder wie das Strafverfahren ausgeht.
7. Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz
8. Opfer-Rechtsschutz
9. JurWay Basic
10. Bonus-Rechtsberatung
Verkehrs-Rechtsschutz
1. Schadenersatz-Rechtsschutz
Das bedeutet zum Beispiel, dass Schadenersatzansprüche wegen eines Autounfalls gegen den Unfallgegner abgedeckt sind, nicht aber Ansprüche bei einer mangelhaften Handwerkerleistung – wie aus einer Autoreparatur (diese sind über Vertragsrechtsschutz abgesichert).
2. Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht
Es besteht auch Versicherungsschutz für Verträge, mit denen Sie Motorfahrzeuge und Anhänger zur Eigennutzung erwerben wollen, auch wenn diese später nicht auf Sie zugelassen werden.
3. Steuer-Rechtsschutz
4. Sozial-Rechtsschutz
5. Verwaltungs-Rechtsschutz
ausschließlich in Verkehrssachen, um Ihre rechtlichen Interessen in verkehrsrechtlichen Angelegenheiten vor Verwaltungsbehörden und Verwaltungsgerichten wahrzunehmen.
6. Disziplinar- und Standes-Rechtsschutz
7. Straf-Rechtsschutz
Abweichend von Ziffer A 3.9 gilt Folgendes:
Sie haben Versicherungsschutz für die Verteidigung, wenn Ihnen ein verkehrsrechtliches Vergehen vorgeworfen wird.
Sie haben keinen Versicherungsschutz, wenn Ihnen ein Verbrechen vorgeworfen wird. Dabei ist es egal, ob der Vorwurf berechtigt ist oder wie das Strafverfahren ausgeht.
8. Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz
9. Opfer-Rechtsschutz
10. JurWay Basic
11. Bonus-Rechtsberatung
Rechtsschutzversicherung
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Aon beobachtet kontinuierlich den deutschen Versicherungsmarkt. Bevor wir ein Angebot eines Versicherers vermitteln, wird das Angebot von Aon hinsichtlich Preis und Leistung am Markt verglichen. Gemeinsam mit unserem Dienstleistungspartner haben wir Produkte für Sie ausgewählt, die Sie für die Ausübung Ihrer Selbstständigkeit als Auslieferer passend absichern.
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