Damit Sie nach Verkehrsunfällen Ihr Recht bekommen.

Rechtsschutz

Optionale Zusatzleistung

Nach Unfällen, in die Ihre Fahrzeuge oder verwickelt sind, entstehen oft hohe Schäden: Reparaturkosten, Schmerzensgeldansprüche, Verdienstausfallkosten und Auseinandersetzungen die Sie mit der Polizei und Behörden führen müssen. Häufig wird mit anderen Unfallbeteiligten über die Kostenübernahme gestritten. Hier helfen die Verkehrs- und die Fahrer-Rechtsschutzversicherung. Sie sind wichtige Ergänzungen zur Kfz-Haftpflichtversicherung. Denn diese wehrt nur den unberechtigten Schadensersatzanspruch eines Unfallgegners ab, kommt jedoch nicht für die Kosten der Verfolgung eigener Forderungen auf.

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Leistungen

Was ist versichert?

Bei beiden Rechtsschutzversicherungen werden Kosten übernommen, die durch die Geltendmachung von Schadensersatz und Schmerzensgeldansprüchen oder durch Streitigkeiten bei Reparaturen oder Fahrzeugkäufen entstehen. Dazu gehören Kosten für den eigenen Anwalt, für Sachverständige und Gutachter, das Gericht (inkl. Zeugenkosten), für Verwaltungsverfahren, die Zwangsvollstreckung, Mediation und Kosten des Gegners (soweit der Versicherte zur Zahlung dieser verpflichtet wäre).

Konkret helfen die Rechtsschutzversicherungen z.B. bei folgenden Auseinandersetzungen:

Bußgeldbescheiden wegen Geschwindigkeitsüberschreitungen oder Falschparkens und Strafverfahren wegen fahrlässiger Körperverletzung

Verstößen gegen Beladungs- und Kennzeichnungspflichten (StVO, GGVS)

Streitigkeiten nach einer Reparatur oder dem Kauf eines Fahrzeugs

Streitigkeiten bei Leasing- und Mietfahrzeugen

Führerscheinentzug oder Fahrverbot

Streitigkeiten über die Höhe der Kfz-Steuer

Optional: Streit mit der Berufsgenossenschaft über eine Erwerbsminderung nach einem Wegeunfall

Unterschiede

Verkehrs-Rechtsschutzversicherung und Fahrer-Rechtsschutzversicherung

Welchen Rechtsschutz haben Sie?

Fahrer-Rechtsschutz

Ihre Fahrer haben in diesem Baustein Versicherungsschutz in Ausübung ihrer beruflichen Tätigkeit für Ihr Unternehmen bei der Teilnahme am öffentlichen Straßenverkehr mit einem Motorfahrzeug oder als

  • Insasse,
  • Fußgänger,
  • Radfahrer oder
  • Fahrer von E-Bikes, Pedelecs und Elektrokleinstfahrzeugen.

Die genutzten Fahrzeuge sind nicht versichert.

Verkehrs-Rechtsschutz

Sie haben Versicherungsschutz, wenn Sie rechtliche Interessen wahrnehmen als

  • Eigentümer,
  • Halter,
  • Erwerber,
  • Leasingnehmer/Mieter,
  • Fahrer

von der im Versicherungsschein genannten Anzahl an Motorfahrzeugen.

Sie sind außerdem versichert als Teilnehmer am öffentlichen Straßenverkehr als Fahrer oder Insasse in fremden Fahrzeugen oder als

  • Fußgänger,
  • Radfahrer oder
  • Fahrer von E-Bikes, Pedelecs und Elektrokleinstfahrzeugen

Die dabei genutzten Fahrzeuge sind nicht versichert.

Wer ist mitversichert?

Fahrer-Rechtsschutz

Verkehrs-Rechtsschutz

Versichert sind alle Personen (mitversicherte Personen) in ihrer Eigenschaft als berechtigte Fahrer von oder berechtigte Mitfahrer in den versicherten Motorfahrzeugen.

In welchen Rechtsbereichen sind Sie versichert?

Fahrer-Rechtsschutz

1. Schadenersatz-Rechtsschutz

Das bedeutet zum Beispiel, dass Schadenersatzansprüche wegen eines Autounfalls gegen den Unfallgegner abgedeckt sind, nicht aber Ansprüche bei einer mangelhaften Handwerkerleistung – wie aus einer Autoreparatur.

2. Steuer-Rechtsschutz
3. Sozial-Rechtsschutz
4. Verwaltungs-Rechtsschutz

Ausschließlich in Verkehrssachen, um Ihre rechtlichen Interessen in verkehrsrechtlichen Angelegenheiten vor Verwaltungsbehörden und Verwaltungsgerichten wahrzunehmen.

5. Disziplinar- und Standes-Rechtsschutz
6. Straf-Rechtsschutz

Sie haben Versicherungsschutz für die Verteidigung, wenn Ihnen ein verkehrsrechtliches Vergehen vorgeworfen wird.
Sie haben keinen Versicherungsschutz, wenn Ihnen ein Verbrechen vorgeworfen wird. Dabei ist es egal, ob der Vorwurf berechtigt ist oder wie das Strafverfahren ausgeht.

7. Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz
8. Opfer-Rechtsschutz
9. JurWay Basic
10. Bonus-Rechtsberatung

Verkehrs-Rechtsschutz

1. Schadenersatz-Rechtsschutz

Das bedeutet zum Beispiel, dass Schadenersatzansprüche wegen eines Autounfalls gegen den Unfallgegner abgedeckt sind, nicht aber Ansprüche bei einer mangelhaften Handwerkerleistung – wie aus einer Autoreparatur (diese sind über Vertragsrechtsschutz abgesichert).

2. Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht

Es besteht auch Versicherungsschutz für Verträge, mit denen Sie Motorfahrzeuge und Anhänger zur Eigennutzung erwerben wollen, auch wenn diese später nicht auf Sie zugelassen werden.

3. Steuer-Rechtsschutz
4. Sozial-Rechtsschutz
5. Verwaltungs-Rechtsschutz

ausschließlich in Verkehrssachen, um Ihre rechtlichen Interessen in verkehrsrechtlichen Angelegenheiten vor Verwaltungsbehörden und Verwaltungsgerichten wahrzunehmen.

6. Disziplinar- und Standes-Rechtsschutz
7. Straf-Rechtsschutz

Abweichend von Ziffer A 3.9 gilt Folgendes:
Sie haben Versicherungsschutz für die Verteidigung, wenn Ihnen ein verkehrsrechtliches Vergehen vorgeworfen wird.
Sie haben keinen Versicherungsschutz, wenn Ihnen ein Verbrechen vorgeworfen wird. Dabei ist es egal, ob der Vorwurf berechtigt ist oder wie das Strafverfahren ausgeht.

8. Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz
9. Opfer-Rechtsschutz
10. JurWay Basic
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