Hier schreiben regelmäßig Aon Expertinnen und Experten zu aktuellen Entwicklungen in den Themenfeldern Risk Capital und Human Capital. Mit diesen Informationen und Erkenntnissen können Führungskräfte bessere Entscheidungen für ihr Unternehmen treffen.
Die PPWR in Bildern verstehen
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Heute (17.07.2026) ist das „Gesetz zur Anpassung des Verpackungsrechts und anderer Rechtsbereiche an die Verordnung (EU) 2025/40“
im Bundesgesetzblatt BGBl. 2026 I Nr. 207 veröffentlicht worden.
Die Verordnung (EU) 2025/40 ist bekannt als PPWR Verordnung – Packing and Packaging Waste Regulation (EU 2025/40).
Diese europäische Verordnung ist am 12. August 2026 in Kraft getreten.
Die neue Verordnung mit ihren Leitlinien und den nationalen Anknüpfungspunkten – etwa zum deutschen VerpackG – ist komplex und wirft viele Auslegungsfragen auf.
In der Veranstaltung werden Rollen, Pflichten und zeitliche Meilensteine systematisch eingeordnet und anhand von Schaubildern nachvollziehbar erläutert.
Es werden Handlungsempfehlungen und Orientierungshilfen aufgezeigt, welche die Umsetzung der Verordnung vereinfachen möchten.
Im Mittelpunkt steht ein praxisorientierter Umsetzungsansatz, der auf Erfahrungen aus zahlreichen Implementierungsprojekten der Taylor Wessing beruht.
Termin
Referent
Dr. Martin Rothermel
Taylor Wessing Partnerschaftsgesellschaft von Rechtsanwälten und Steuerberatern mbB
Partner
Martin Rothermel hat die Taylor Wessing Practice Area Handels- und Vertragsrecht aufgebaut.
Er berät Unternehmen im Bereich des Einkaufs, der Qualitätssicherung, des Vertriebs (e-Commerce, Handelsvertreter-, Vertragshändler- und Franchisesysteme) sowie der Produkthaftung. Er ist Experte für alle Fragen der Lieferkette. Seine Tätigkeit umfasst die Vertragsgestaltung ebenso wie die Vertretung in streitigen Auseinandersetzungen. Zu seinen Mandanten zählen nationale wie internationale Unternehmen der Industrie und des Handels.
Martin Rothermel veröffentlicht regelmäßig Fachbeiträge und hält Vorträge zum Internationalen Kauf- und Lieferrecht (einschließlich UN-Kaufrecht), Vertriebs- und Kartellrecht, e-Commerce-Recht sowie zum Produkthaftungsrecht.
Er hat im Juli 2022 den ersten Kommentar zum LkSG veröffentlicht und berät viele Unternehmen in der Umsetzung von Lieferkettensorgfaltspflichten (einschließlich EUDR und CSDDD) sowie BattVO, PPWR und CBAM. Martin Rothermel ist Certified Sustainability Reporting Specialist und berät auch zu CSRD, ESRS und Taxonomie.
Martin Rothermel studierte in Würzburg, war als Referendar für die Siemens AG in München und die Procter & Gamble Comp. in den USA tätig. Er promovierte im Kartellrecht, arbeitete seit seiner Anwaltszulassung im Jahr 1999 als Justitiar eines mittelständischen EDV-Unternehmens und danach als Unternehmensberater für Roland Berger Strategy Consultants. Nach seiner weiteren Tätigkeit für eine national aufgestellte Wirtschaftsrechtskanzlei wechselte er 2004 in das Münchner Büro von Taylor Wessing.
