Hier schreiben regelmäßig Aon Expertinnen und Experten zu aktuellen Entwicklungen in den Themenfeldern Risiko, Kapital und Human Resources. Mit diesen Informationen und Erkenntnissen können Führungskräfte bessere Entscheidungen für ihr Unternehmen treffen.
Die neue 31. BImSchV – Relevante Neuerungen und Praxistipps
Seit dem 16.01.24 ist die novellierte 31. BImSchV in Kraft.
Die „Verordnung zur Begrenzung der Emissionen flüchtiger organischer Verbindungen bei der Verwendung organischer Lösemittel in bestimmten Anlagen“ ist die Umsetzung der Anforderungen aus Kapitel V der Europäischen Industrieemissions-Richtlinie (2010/75, IE-RL).
Anlagen, in denen organische Lösungsmittel zum Drucken, Reinigen, Verarbeiten oder Beschichten eingesetzt werden, fallen in ihren Anwendungsbereich (vgl. Anhang I und II der Verordnung).
Die Novelle verschärft die Grenzwerte und führt eine Prüfpflicht der schon bisher zu erstellenden Lösemittelbilanzen für genehmigungsbedürftige Anlagen ein.
Schwerpunkte der Veranstaltung
- Hintergrund der Novellierung
- Änderungen der Emissionsgrenzwerte
- Emissionsmessungen
- Prüfungen der Lösemittelbilanz durch Sachverständige
- Praxistipps
Dieses Event richtet sich an: Umweltbeauftragte, Sachverständige aus der Automobil-, Maschinenbau-, Lebens- und Futtermittel-, Oberflächenbehandlung- und Holzindustrie
Termin
29.02.2024 / 15:00 CET
90 Minuten