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Die neue 31. BImSchV – Relevante Neuerungen und Praxistipps

Seit dem 16.01.24 ist die novellierte 31. BImSchV in Kraft.

Die „Verordnung zur Begrenzung der Emissionen flüchtiger organischer Verbindungen bei der Verwendung organischer Lösemittel in bestimmten Anlagen“ ist die Umsetzung der Anforderungen aus Kapitel V der Europäischen Industrieemissions-Richtlinie (2010/75, IE-RL).

Anlagen, in denen organische Lösungsmittel zum Drucken, Reinigen, Verarbeiten oder Beschichten eingesetzt werden, fallen in ihren Anwendungsbereich (vgl. Anhang I und II der Verordnung).

Die Novelle verschärft die Grenzwerte und führt eine Prüfpflicht der schon bisher zu erstellenden Lösemittelbilanzen für genehmigungsbedürftige Anlagen ein.

Schwerpunkte der Veranstaltung

  • Hintergrund der Novellierung
  • Änderungen der Emissionsgrenzwerte
  • Emissionsmessungen
  • Prüfungen der Lösemittelbilanz durch Sachverständige
  • Praxistipps

Dieses Event richtet sich an: Umweltbeauftragte, Sachverständige aus der Automobil-, Maschinenbau-, Lebens- und Futtermittel-, Oberflächenbehandlung- und Holzindustrie

Termin

29.02.2024 / 15:00 CET

90 Minuten

Referent

Dr. Richard Schlachta

Regierung von Oberbayern, München
Sachgebietsleiter Sachgebiet 50 – Technischer Umweltschutz