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Die Entwaldungsverordnung der EU - Hintergründe, Anforderungen, Fristen, Praxiswissen

Am 29. Juni 2023 ist die VERORDNUNG (EU) 2023/1115 „über die Bereitstellung bestimmter Rohstoffe und Erzeugnisse,

die mit Entwaldung und Waldschädigung in Verbindung stehen, auf dem Unionsmarkt und ihre Ausfuhr aus der Union“

in Kraft getreten.

Hiernach müssen die in der Verordnung geregelten Rohstoffe und Erzeugnisse

  1. entwaldungsfrei,
  2. gemäß einschlägiger Rechtsvorschriften des Erzeugerlandes erzeugt und
  3. mit einer Sorgfaltserklärung versehen sein.

Der Vortrag gibt eine Einführung in die Verordnung und zeigt an praktischen

Beispielen wie der Deutsche Kaffeeverband bei der herausfordernden Umsetzung unterstützt.

Der Titel der Verordnung zunächst nicht vermuten, dass sich der Anwendungsbereich der Verordnung auf Unternehmen u.a. aus der Automobil-, Kosmetik-, Lebensmittel-, Textilindustrie bezieht. Hiermit reiht sich die Verordnung gut in die große Anzahl an Regelungen zum Thema Nachhaltigkeit ein; sie sollen nicht nur global wirken, sondern auch einen möglichst großen Anwendungsbereich abdecken.

Finden Sie heraus, ob Ihr Unternehmen in den Anwendungsbereich fällt und nehmen Sie Hinweise für die Umsetzungspraxis mit.

Dieses Event richtet sich an: Nachhaltigkeitsmanager, Mitarbeiter aus Compliance und strategischem Einkauf, Umweltbeauftragte

Termin

07.12.2023 / 15:00 CET

90 Minuten

Referent

Dr. Charlotte Heyl

Deutscher Kaffeeverband e.V.
Managerin Coffee & Sustainability

Dr. Charlotte Heyl ist Nachhaltigkeitsmanagerin beim Deutschen Kaffeeverband, der mehr als 360 Unternehmen aus der gesamten Kaffee-Wertschöpfungskette vertritt. Dort initiiert, entwickelt und steuert sie Verbandsprojekte, die Mitglieder bei der Umsetzung von Lieferkettengesetzen im Bereich Nachhaltigkeit wie dem LkSG und der EU-Verordnung gegen Entwaldung unterstützen. Davor hat sie als Politikwissenschaftlerin zu politischen Entwicklungen in verschiedenen afrikanischen Staaten wie Senegal, Mali oder Madagaskar geforscht.