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CBAM – Der CO2-Grenzausgleichsmechanismus

Am ersten Oktober 2023 startete die Übergangsphase des CO2-Grenzausgleichssystems (Carbon Border Adjustment Mechanism – CBAM) auf Basis der Verordnung (EU) 2023/956 vom 10. Mai 2023.

Mit der CBAM-Verordnung wird ein Preis für CO2-Emissionen, die bei der Herstellung importierter Waren entstehen, eingeführt.

Unternehmen, die Produkte wie Aluminium, Düngemittel, Eisen und Stahl, Strom, Wasserstoff und Zement in die EU einführen, müssen künftig diese Verordnung einhalten.

Es geht um CO2-Zertifikate, die Importeure für ihre Einfuhren erwerben müssen, um Berichte des Einführers an die EU-Kommission und um abschreckende Sanktionen.

Das CBAM sieht eine Übergangs- und eine Umsetzungsphase vor. Die Verordnung ist bereits seit Mai in Kraft und muss nicht in deutsches Recht umgesetzt werden.

Themenschwerpunkte der Veranstaltung

  • Hintergründe
  • Anwendungsbereich
  • Begrifflichkeiten (CBAM-Anmelder, -Erklärung, -Zertifikate)
  • Pflichten
  • Berichtspflichten während der Übergangsphase
  • wichtige Fristen

Dieses Event richtet sich an: Industrieunternehmen, die Düngemittel, Strom, Wasserstoff, Eisen und Stahl, Aluminium oder Zement aus nicht EU Ländern beziehen

Termin

16.11.2023 / 14:00 CET

90 Minuten

Referent

Stefanie Eich

Gesellschaft für Außenwirtschaft und Standortmarketing mbH (GTAI), Bonn
Deputy Director Zoll der Germany Trade and Invest

Stefanie Eich ist Deputy Director Zoll bei Germany Trade & Invest (GTAI) und dort zuständig für EU-Zollthemen. Zuvor war Frau Eich im Europäischen Parlament in Brüssel tätig mit Fokus auf die EU-Umweltgesetzgebung.