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HHUK 2024

Aktuelles zum Emissionshandel: Reform, Zuteilung und CBAM

Ab dem 28. März 2024 können bestimmte Industrieunternehmen einen Antrag auf kostenlose Zuteilung von Emissionsberechtigungen für den zweiten Zuteilungszeitraum 2026-2030 stellen.

Am 21. Juni 2024 läuft diese Antragsfrist ab.

Grundlage dafür ist die am 30. Januar 2024 von der Kommission verabschiedete  EU-Zuteilungsverordnung. Deren Regelungen sollen zur Vorbereitung auf das Verfahren zur Beantragung kostenloser Emissionsberechtigungen vorgestellt werden. Hintergrund dafür ist die Reform des Systems des Emissionshandels im Rahmen des „fit for 55“ Programms der EU.

Seit dem 5. Juni 2023 ist die geänderte Richtlinie des EU-Emissionshandels in Kraft.

Auf dieser Grundlage ergeben sich einige Änderungen für emissionshandelspflichtige Anlagen. Neu wurde der Schiffsverkehr in den Emissionshandel aufgenommen. Diese Richtlinie muss in Deutschland noch im Treibhausgas-Emissionshandelsgesetz (TEHG) umgesetzt werden.

Schließlich soll der CO2-Grenzausgleichmechanismus (CBAM) vorgestellt werden, der bereits seit dem 1. Oktober 2023 läuft.

 

Schwerpunkte der Veranstaltung:

  • Änderungen in EUETS-Richtlinie und ETS
  • Einbeziehung des Schiffsverkehrs
  • Zuteilungsverfahren
  • Gegenleistungen und Klimaneutralitätspläne
  • Grundzüge des CBAM

Dieses Event richtet sich an: Mitarbeiter aus den Bereichen Umwelt, Finance; Industriezweige: energieintensive Industrieanlagen, Kraftwerke und Feuerungsanlagen (ab 20 MW), Eisen- und Stahlindustrie, Zementwerke, Chemie- und Papierindustrie, Luftfahrzeugbetreiber und Schifffahrtsunternehmen, Glas- und Keramikhersteller.

Termin

11.04.2024 / 15:00 CEST

90 Minuten

Referent

Dr. Markus Ehrmann

Köchling & Krahnefeld Rechtsanwälte Partnerschaft mbB
Partner

Herr Dr. Markus Ehrmann ist seit 2000 Rechtsanwalt und seit 2009 Fachanwalt für Verwaltungsrecht.

Anfang 2013 trat er als Partner in die auf das öffentliche Recht spezialisierte Hamburger Kanzlei Köchling & Krahnefeld ein.

Er hat in Tübingen und München studiert und - parallel zu einer Tätigkeit am Max-Planck-Institut für ausländisches öffentliches Recht und Völkerrecht in Heidelberg - mit einem umweltvölkerrechtlichen Thema in Heidelberg promoviert.

Zu seinen Tätigkeitsschwerpunkten zählt neben dem Umweltrecht in seiner ganzen Bandbreite und dem öffentlichen Energierecht insbesondere der Emissionshandel.

In diesen Bereichen ist er regelmäßig Referent auf Fachveranstaltungen und Autor zahlreicher Fachpublikationen. So kommentiert er etwa in dem Beck-Online-Großkommentar zum Energierecht bereits in der 3.  Auflage TEHG.