M&A Transaktionen – Warum Sie dem Geistigen Eigentum besondere Aufmerksamkeit schenken sollten

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Es war einer der spektakulärsten Börsen-Deals in 2019: Für eine Milliarde US-Dollar hat Apple im vergangenen Jahr die gesamte 5G-Sparte von Intel gekauft. Neben 2.200 neuen Mitarbeitern konnte Apple dabei einen besonders wertvollen Zugewinn erzielen. Denn das Interesse des US-Konzern galt weniger den Produkten oder der Fertigung des in Unterbiberg bei München ansässigen Unternehmens, sondern viel mehr seinem geistigen Eigentum (Intellectual Property). Das so erworbene Wissen mitsamt der rund 17.000 Patente soll Apple ermöglichen, seine kommenden iPhone-Generationen vollständig mit 5G-Modem Technologie auszustatten.

Bei M&A Transaktionen (Merges & Acquisition) haben immaterielle Vermögenswerte in den letzten Jahren immens an Bedeutung gewonnen, wie der Aktienindex S&P 500 der größten börsennotierten US-Unternehmen deutlich zeigt. So entfielen 2018 innerhalb der Top 5 Unternehmen 85 Prozent der Unternehmenswerte auf solche immateriellen Vermögenswerte. Zum Vergleich: 1985 lag dieser Wert noch bei 32 Prozent.

Was sind immaterielle Vermögenswerte?

Anders als Sach- oder materielle Vermögenswerte bezeichnet immaterielles Vermögen das geistige Eigentum, also beispielsweise Schutzrechte oder Patente. Diese gehören heute meist zu dem Wertvollsten, was ein Unternehmen zu bieten hat. Sie werden bei Transaktionen im Unternehmensbereich jedoch meist nicht ausreichend berücksichtigt, denn Unternehmen legen im Rahmen von M&As oft mehr Augenmerk auf rechtliche Fragen als auf eine umfassende Wertermittlung.

Welche Fallstricke können im Zusammenhang mit immateriellen Vermögenswerten lauern?

Bei M&A Transaktionen gilt es stets, unterschiedliche Szenarien zu betrachten und sich im Vorfeld eines Kaufs oder Verkaufs ausführlich von Experten auf dem Gebiet der Intellectual Property beraten zu lassen. So muss sich der Käufer zunächst genau darüber im Klaren sein, wie sich die Rechtslage im Detail gestaltet. Hat er etwa ein falsches Verständnis der Rechte und stellt später fest, dass die immateriellen Vermögenswerte nur begrenzt nutzbar oder für seine Zwecke unbrauchbar sind, kann die Transaktion im schlimmsten Fall hohe Wertverluste zur Folge haben. Hinzu kommt, dass Unternehmen auch immer die eigene Wachstumsstrategie im Hinterkopf behalten und die immateriellen Werte auch mit Blick auf die Zukunft bewerten sollten. So sind Marken- und Patentrechte beispielsweise nicht immer weltweit gültig. Plant das Käuferunternehmen eine weitere Expansion im Ausland, sollte auch rechtzeitig geprüft werden, ob die Rechte in den jeweiligen Ziel-Regionen gelten.

Ein anderes Szenario beschreibt die Patentrechtverletzung: Ist z. B. ein Patent noch mit Rechten Dritter behaftet, kann das kaufende Unternehmen mit hohen Schadenersatzzahlungen belastet werden; auch das kann die Existenz des Unternehmens nachhaltig gefährden.

Schließlich sehen sich sowohl Käufer als auch Verkäufer mit der Herausforderung der korrekten Wertermittlung konfrontiert. Denn oftmals schätzen beide Seiten den eigentlichen Wert des immateriellen Vermögens nicht richtig ein. Die Gefahr besteht also, dass sich das Zielunternehmen weit unter Wert verkauft oder der Käufer zu viel für das erworbene geistige Eigentum bezahlt. Eine entsprechende realistische Schätzung sollte deshalb bereits vor der Transaktion sowohl vom Käufer als auch vom Zielunternehmen durchgeführt werden.

Rat von externen Fachleuten einholen

Wenn es um die Bewertung von immateriellen Vermögenswerten im Rahmen von M&As geht, rät Aon zu einem ganzheitlichen Ansatz. So beinhaltet ein innovatives Lösungskonzept neben der rein rechtlichen Absicherung auch eine umfassende Beratungsleistung. Die Aon Experten betrachten dabei die immateriellen Vermögenswerte intensiv vor einer M&A Transaktion mit Blick auf die folgenden Fragen:

  • Woraus bestehen die immateriellen Vermögenswerte?
  • Welchen Wert hat das geistige Eigentum?
  • Welche möglichen Risiken gehen mit dem Kauf einher?
  • Wie sollte die individuelle Absicherung gestaltet sein?

Mit diesem Mix aus Risikoanalyse und Beratung im Vorfeld und der Regulierung im Schadenfall kann Aon Unternehmen die Sicherheit gewährleisten, die sie bei M&As in jedem Fall benötigen. Eine frühzeitige Einbindung sollte also schon rechtzeitig vor der Transaktion erfolgen.

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Ansprechpartner

Marcel Roeder
Chief Broking Officer
+49 208 7006-2480

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