Sachversicherung
Eine Vielzahl von Unternehmen sahen sich bereits in den vergangenen Jahren mit einem harten Markt und steigenden Preisen in der industriellen Sachversicherung konfrontiert. Die jetzige Erneuerungsphase nimmt jedoch eine besondere Dynamik an, die in den letzten Wochen des Jahres alle beteiligten Parteien vor herausfordernde Aufgaben stellt. Dabei muss COVID-19 eine bedeutende Rolle beigemessen werden und dies nicht nur aufgrund der Unsicherheit hinsichtlich der finanziellen Auswirkungen, welche mit der Pandemie einhergehen. Es ist nicht auszuschließen, dass die Verknappung der Kapazitäten zum Ende des Jahres Probleme für einzelne Kunden mit sich bringen wird.
Die Profitabilitätsverbesserung steht für die Versicherer unverändert im Fokus. Das Sanierungsverhalten der Versicherer und insbesondere die große Bandbreite der Forderungen machen die Entscheidung zur Verlängerung für viele Kunden schwierig. Unternehmen sollten jedoch den Vertragsabschluss nicht weiter hinauszögern. Denn: Je später im Jahr ein Vertrag verlängert wird, desto höher ist die Wahrscheinlichkeit, dass weitere Prämienerhöhungen auf die Unternehmen zukommen.
Durch die Zunahme von Zeichnungsverboten, reduzierte Anteilsquoten, den Zusammenschluss von Versicherern sowie den deutlich strengeren Blick auf die Risikoqualität und die Naturgefahren-Exponierung werden nationale Kapazitäten knapper. Obwohl das Angebot für kleine bis mittelständische Unternehmen oft noch ausreichend ist, können hier die Betriebsart sowie die Risikoqualität problematisch für die Erneuerung der Sachversicherung werden. Die Bereitschaft zur Eigentragung und Schadenprävention sowie die Güte des Risikos entscheiden in dieser Erneuerungsphase oftmals darüber, diesem Trend erfolgreich entgegenwirken zu können.
Preiserhöhungen und reduzierte Kapazitäten sind nicht die einzigen Hürden, welche die aktuelle Erneuerungsphase mit sich bringt; Ausschlüsse für Daten-/Cyberrisiken sowie ansteckende Krankheiten – als unmittelbare Folge der COVID-19-Pandemie – erschweren zusätzlich die derzeitigen Verhandlungen.
Die Ergebnisse der Verhandlungen fallen sehr unterschiedlich aus, einige wenige Versicherer sehen wegen der COVID-19-Krise Bedarf, Ausschlussklauseln für ansteckende Krankheiten in die Verträge aufzunehmen. Unüblich bleibt für den deutschen Markt, dass die Vertragserneuerung zwingend mit Daten-/Cyberausschlüssen verknüpft wird. Hier kommt es zu materiellen Einschränkungen im Versicherungsschutz, denn die verwendeten Klauseln sehen nur für bestimmte versicherte Gefahren einen nicht vollumfänglichen Wiedereinschluss vor.