Mit Contingent Liability Insurances Spezialrisiken innovativ absichern

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Bei Unternehmenstransaktionen gibt es Themen, die sich als echte „Deal-Breaker“ erweisen können. Konkret handelt es sich um Risiken, deren Eintrittswahrscheinlichkeit zwar als sehr gering, das daraus resultierende Schadenpotenzial aber als sehr hoch eingeschätzt wird. Die Konsequenz: Weder Käufer noch Verkäufer wollen sich darauf einlassen. Klassische Warranty&Indemnity-Versicherungen bieten hier zumeist keine Lösung. Denn mit diesen Policen lassen sich nur Schäden absichern, die auf Risiken basieren, die dem Käufer bei Transaktionsabschluss nicht bekannt waren.

Als innovative Lösung kann sich hingegen der Abschluss einer Contingent Liability Insurance erweisen. Mit dieser Versicherung lassen sich die unvereinbar erscheinenden Positionen überbrücken, vorausgesetzt der Versicherer hält das betreffende Risiko für kalkulierbar. Die vergleichsweise geringeren Prämienkosten (in Relation zu einem möglichen Gesamtschaden) führen in der Praxis dazu, dass sich Verkäufer und Käufer den Aufwand häufig teilen. Bisweilen übernimmt der Verkäufer diese Prämien gar komplett, da eine entsprechende Freistellungsverpflichtung entfällt.

Kontroversen zwischen Vertragsparteien individuell beseitigen

Contingent Liability Insurances können zwar auch im Rahmen des betrieblichen Risikomanagements bei steuerlichen Sachverhalten eine Rolle spielen. In der Praxis werden die Policen jedoch meistens im Zusammenhang mit einer Unternehmenstransaktion eingesetzt. Dann geht es insbesondere um bekannte grundstücksbezogene Risiken sowie um die Absicherung laufender Rechtsstreitigkeiten, so genannte Litigation Buy-out Insurance. Erfahrungsgemäß können ganz unterschiedliche Themen zwischen Verkäufer und Käufer strittig sein. Sie reichen vom gewerblichen Rechtsschutz über Umweltrisiken und regulatorische Anforderungen bis hin zu steuerlichen Bewertungsfragen.

Wenn Insolvenzverwalter eine Anfechtung anstreben

Angesichts steigender Insolvenzrisiken spielen Contingent Liability Insurances verstärkt auch bei der Absicherung von Anfechtungsrisiken eine Rolle. Denn Insolvenzverwalter sind häufiger bestrebt, ihre Gläubigermasse infolge einer Anfechtung durch einen Vergleich bei einer Monate zuvor abgeschlossenen Transaktion anzureichern. Schon die Tatsache, dass die Gläubiger durch die Transaktion mittelbar benachteiligt sein könnten, weil ihnen der Erlös aus dem marktüblichen Verkaufspreis nicht zur Verfügung steht, könnte eine Anfechtung begründen.

Der Käufer sieht sich dann mit dem Risiko des Totalverlusts seines Investments konfrontiert. Denn der Käufer muss dann das ihm übertragene Vermögen oder das erworbene Unternehmen an den Insolvenzverwalter zurück übertragen. Im Gegenzug hat er zwar einen Anspruch auf Rückzahlung des Kaufpreises; hierbei handelt es sich jedoch um eine Insolvenzforderung, die oft erst viele Jahre später nach Abschluss des Insolvenzverfahrens bei oftmals sehr niedriger Verteilungsquote zum Tragen kommt.

Deckungsschutz erfordert Bereitstellung von Transaktionsdetails

Den potenziellen tatsächlichen Schaden im Fall einer erfolgreichen Insolvenzanfechtung kann der Käufer durch eine Contingent Liability Insurance absichern. Die Bereitschaft des Versicherers zur Deckung des Anfechtungsrisikos wird sich vor allem daran ausrichten, ob der Käufer die finanziellen Schwierigkeiten des Verkäufers bei der Transaktion ausgenutzt hat. Es ist deshalb von entscheidender Bedeutung, dass der Käufer als Versicherungsnehmer in der Lage ist, dem Versicherer mittels Gutachten Hintergrund, wirtschaftliche Parameter und rechtliche Implikationen der Transaktion nach den Vorschriften der Insolvenzordnung (§§ 129 ff. InsO) aufzubereiten.

Zielgenaue Lösungen für spezielle Anforderungen

Die Vielseitigkeit von Contingent Liability Insurances zeigt sich auch im internationalen Kontext. So werden die Versicherungen zum Beispiel in Polen und Großbritannien auch dazu eingesetzt, rechtliche Risiken so genannter Pre-Pack-Prozesse abzusichern. Im Kern geht es hier darum, dass der Verkäufer noch in der Phase der Vorinsolvenz mit dem Käufer die Übernahme eines Unternehmensteils final verhandelt und erst danach Insolvenz anmeldet. Während der Verkäufer auf diese Weise eine geordnete, spätere Wiederaufnahme des Geschäfts erreichen will, geht es dem Käufer darum, einen plangemäßen Verlauf der Übernahme sicherstellen, um Folgeinvestitionen tätigen zu können. Mögliche rechtliche Risiken, die dem zuwiderlaufen könnten, kann der Käufer mithilfe der Police absichern.

In Deutschland findet dieses Vorgehen zwar keine rechtliche Entsprechung. Gleichwohl zeigt auch dieses Beispiel: Selbst schwierige Risikosituationen, die bei M&A-Transaktionen immer wieder auftreten, lassen sich durch Speziallösungen zielgenau absichern – und scheinbar unüberwindbare Hürden so aus dem Weg räumen.

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Ansprechpartner

Dr. Matthias Luettges
Head of M&A and Transaction Solutions, Germany
+49 69 29727-3203

Dr. Mirjam Boche
Rechtsanwältin bei Arqis, Büro Düsseldorf

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