Flutkatastrophe in Deutschland: Verheerende Schäden und der Weg zum Wiederaufbau

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Zerstörte Straßen und Brücken, eingestürzte Häuser, beschädigte Autos: Es sind Bilder, die an einen Katastrophenfilm erinnern. Wettertief Bernd hat im Juli in Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und Bayern massive Schäden mit einer enormen Tragweite verursacht. Während sich das Wetter vorerst etwas beruhigt hat, geht es jetzt an den Wiederaufbau und das Evaluieren des Schadenausmaßes. Dabei gilt: Erst für die Versicherung dokumentieren, dann aufräumen.

Hochwasserschäden können jede Lokation treffen

Viele denken bei Hochwasser zunächst an übergelaufene Bäche oder Flüsse. Doch auch lokale Starkregenereignisse und Rückstauschäden können dafür sorgen, dass sich große Wassermengen auf dem Grundstück ansammeln und dort enormen Schaden am und im Gebäude anrichten. Darüber hinaus kommt es häufig auch zu Überschwemmungsschäden, ohne dass sich überhaupt Wasser auf der Oberfläche des Grundstücks angesammelt hat. Grund: Starkregen überfordert schnell die Kanalisation, was zu einem erheblichen Wasserdruck mit Rückstau führen kann, der das Wasser zurück in das Gebäude drückt.

Hochwasserschäden sind keine Neuheit und können jederzeit und überall auftreten.

 

Welche Versicherung zahlt bei Hochwasserschäden?

Auf Naturkatastrophen dieses Ausmaßes waren die wenigsten vorbereitet, ein derartiges Ereignis schien bislang im gemäßigten Deutschland ziemlich unwahrscheinlich. „Für eine Absicherung bei Schäden durch Hochwasser und Starkregen kommt in der Regel eine Elementarschadenversicherung auf, die als Zusatzversicherung in vielen Policen integriert werden kann. Auch Firmenpolicen bieten die Möglichkeit, Risiken durch Überschwemmung zu versichern“, sagt Stefan Mußmann, Senior Specialist Property bei Aon. „Neben den Sachschäden sehen sich Unternehmen aber auch mit erheblichen Ertragsausfallschäden konfrontiert, die die Schadensumme in die Höhe treiben. So zum Beispiel, wenn komplexe Maschinen zerstört wurden und erst nach langen Lieferzeiten wiederbeschafft werden können. Der Einschluss der Überschwemmungsgefahr in einer Sachversicherungspolice ist daher unbedingt ratsam“, ergänzt Norbert Kurze, Abteilungsleiter im Kompetenzzentrum Schaden bei Aon.

Vorsicht beim Aufräumen: Hier lauern Gefahren nach dem Unwetter

Geht es an die Aufräumarbeiten, ist besondere Vorsicht geboten. Denn nach einem starken Unwetter lauern an vielen Ecken Gefahren, die weitere Sach- aber auch Personenschäden verursachen können.

  • Einsturzgefahr: Stark beschädigte Gebäude sollten niemals eigenständig und erst nach Freigabe durch Experten betreten werden.
  • Beschädigte Dächer: Nach starkem Unwetter besteht akute Verletzungsgefahr durch herabfallende Dachpfannen oder -ziegel.
  • Stromschlag: Feuchte elektronische Geräte sollten unter keinen Umständen genutzt werden. Zudem ist Vorsicht geboten, wenn der Hausanschlusskasten bei einer Überschwemmung mit Wasser in Kontakt kam.
  • Heizöl: Ausgetretenes Heizöl oder andere toxische Substanzen müssen umgehend an 112 gemeldet werden. Wichtig: Um zu vermeiden, dass Heizöl unter Bauteile gelangt und die Estrichdämmung zerstört, darf der Wasserspiegel beim Aufräumen nicht vollständig abgesenkt werden.
  • Beschädigte Bäume: Nach einem Unwetter sollte Abstand von Bäumen gehalten werden. Sind diese stark beschädigt, können Äste brechen oder ganze Bäume umkippen.

Überschwemmungsschaden richtig dokumentieren

Im Schadenfall ist schnelles Handeln gefragt. Zum einen muss zurückgebliebenes Hab und Gut geborgen, zum anderen der Schaden umgehend an den Versicherer gemeldet werden. Damit keine Fehler passieren und der Schaden bestmöglich reguliert werden kann, heißt es jetzt, einen kühlen Kopf zu bewahren und einen klaren Plan zu befolgen. Die nachfolgende Übersicht fasst die ersten wichtigen Schritte zusammen.

Schadenminderungspflicht: Maßnahmen zur Begrenzung des Sachschadens einleiten und Folgeschäden verhindern.

  • Wasser abpumpen
  • Reinigungsarbeiten
  • Hinzuziehung von Sanierungs-/Trocknungsunternehmen (Versicherer vorab kontaktieren und informieren).

Eigenleistungen im Zuge der Erstmaßnahmen oder Reparatur erfassen. Die Erstattung erfolgt nach Sachlage.

  • Materialkosten
  • Personalkosten (Stundennachweise, mit Beschreibung der Tätigkeiten)

Beweissicherungsmaßnahmen: Bei Krisen wie der aktuellen Hochwasserkatastrophe werden die meisten Versicherer nicht in der Lage sein, einen Gutachter zu schicken. Um so wichtiger ist die selbstständige und einwandfreie Schadendokumentation, sofern das Gebäude betreten werden kann.

  • Beschädigte Sachen bis auf weitere Anweisung aufbewahren.
  • Dokumentation: Aussagekräftige, gut belichtete Fotos aus mehreren Blickwinkeln und mit erkennbarem Datum fertigen.
  • Schadenstelle bis zur Begutachtung des Versicherers weitestgehend unberührt lassen.

Meldung an den Versicherer oder Versicherungsmakler.

Aon begleitet Kunden – vor, während und nach dem Schaden

Eine Situation wie die Hochwasserkatastrophe ist für die meisten Neuland. Die Experten von Aon sind auf solche Naturkatastrophen gut vorbereitet und unterstützen Kunden beim Einleiten der nächsten Schritte, der Abstimmung mit Versicherern oder der Auswahl geeigneter Fachunternehmen. „Wir empfehlen unseren Kunden, uns im Zweifel sofort zu kontaktieren, um gemeinsam bestehende Verträge zu prüfen und konkrete Handlungsempfehlungen zu geben“, sagt Norbert Kurze. „Auch wer jetzt nicht vom Hochwasser betroffen war, sollte das Ereignis zum Anlass nehmen, den bestehenden Versicherungsschutz zu prüfen und gegebenenfalls aufzustocken – dies nicht zuletzt auch mit Blick auf den Klimawandel.“

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Ansprechpartner

Stefan Mußmann
Senior Specialist Product Development Property | German Broking Center
+49 208 7006-2614

Norbert Kurze
Abteilungsleiter – Kompetenzzentrum Schaden | Commercial Risk Solutions
+49 40 3605 2288

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