Flexiblere Deckungen erhöhen Sicherheiten bei M&A-Transaktionen von Windkraftanlagen

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Seit Monaten werden M&A-Transaktionen coronabedingt verschoben oder liegen komplett auf Eis. Doch es gibt Ausnahmen. Im Bereich Infrastruktur und hier besonders auf dem Feld der erneuerbaren Energien (EE), also vor allem bei Windparks und Solaranlagen, sind die Aktivitäten unvermindert hoch.

In jüngster Zeit rücken dabei auch die Optionen zur Absicherung der vielfältigen Risiken in den Fokus. Das gilt sowohl für den Verkauf von bestehenden EE-Anlagen als auch in bestimmtem Umfang bei der Realisierung von Projekten im Zuge von Forward Deals. Je nachdem, ob es sich um konkrete Risiken oder abstrakte, unbekannte Gefahren handelt, stellt der Versicherungsmarkt spezifische Versicherungslösungen zur Verfügung.

Auch Verkäufer erkennen zusehends Vorteile einer W&I-Versicherung

Transaktionen im Bereich von erneuerbaren Energien waren in der Vergangenheit oftmals dadurch gekennzeichnet, dass Informationen nur begrenzt verfügbar waren. Diesem Informationsdefizit versuchten Käufer insofern zu begegnen, dass sie Garantien zu dem gewünschten Zustand des verkauften Assets vom Verkäufer einforderten. In einem zuletzt sehr starken Verkäufermarkt funktionierte das aber nicht oder nur sehr eingeschränkt. Auch ein Rückgriff auf Warranty & Indemnity (W&I)-Versicherungen war insoweit ausgeschlossen, da diese Policen nur dort möglich sind, wo eine marktübliche Due Diligence zugrunde liegt, die alle garantierten Bereiche erfasst. Doch in letzter Zeit hat auch im Bereich erneuerbarer Energien ein Umdenken stattgefunden. Denn die Parteien haben sich den Vorteilen, aber auch den Anforderungen von W&I-Versicherungen geöffnet.

W&I-Versicherungen decken eine Vielzahl von Garantien ab, die bei Transaktionen und Projekten auf dem Feld der erneuerbaren Energien relevant sind – angefangen bei Garantien hinsichtlich des Eigentums und der freien Verfügbarkeit über das betreffende Projekt, über Umwelt- und regulatorischen Themen bis hin zum Zustand des Anlagevermögens und des Bestehens von wesentlichen Verträgen, zum Beispiel zur Energieabnahme. Dabei gilt auch hier die übliche Annahme, dass Garantien den Kaufpreis insofern erhöhen, wie Käufer erforderliche Risikoabschläge für mögliche Schäden nicht mehr einpreisen müssen. Dies hat sich auch bei den Verkäufern zunehmend herumgesprochen. Deshalb stellen sie entsprechend mehr Informationen zur Verfügung, damit eine marktübliche Due Diligence als Grundlage der W&I-Versicherung genutzt werden kann. Dies eröffnet Aon größere Handlungsräume, um individuelle Deckungen am Versicherungsmarkt einzukaufen.

Präzedenzfälle untermauern gute Versicherbarkeit von Risiken

Neben dem weiten Feld der W&I-Versicherungen hält der M&A Versicherungsmarkt auch Absicherungsmöglichkeiten von bekannten Risiken bereit. Gerade bei Windkraftanlagen ist das Risiko allgegenwärtig, dass gegen eine behördlich erteilte Betriebsgenehmigung regelmäßig Widerspruch eingelegt und folgend auch Klage erhoben wird. Naturschutzverbände oder Nachbarn vor Ort begründen dies (in der Regel sehr generisch) damit, dass die Anlagen das Landschaftsbild zerstören würden, zu laut seien oder das Nistverhalten gefährdeter Vogelarten massiv beeinträchtigen würden. Nachdem sich einige Präzedenzfälle herausgebildet haben, lassen sich diese Gefahren inzwischen gut durch spezielle Versicherungslösungen abdecken. Gleiches gilt für das Risiko, dass ein nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) geltender Tarif ungültig wird, weil beispielsweise nachträglich die genehmigten Kapazitäten durch andere oder veränderte Turbinen vergrößert wurden.

Worst-Case-Szenarien und bisherige Ausschlüsse sind kein Tabu mehr

Insgesamt ist der M&A Versicherungsmarkt erkennbar in Bewegung. Das zeigt sich auch daran, dass komplette Ausfallrisiken und eine entsprechende Verzinsung des eingesetzten (Eigen-)Kapitals kein Tabu mehr sind. In der Praxis wäre dies beispielsweise der Fall, wenn eine bereits erteilte Baugenehmigung plötzlich zurückgezogen würde und sich das erworbene Grundstück nicht weiterentwickeln ließe. Als Schaden werden in diesem Fall nicht nur die Gesamt-Investitionskosten für den Erwerb des Grundstücks und die Entwicklung des Projekts, abzüglich des Wiederverkaufswerts des Grundstücks, erstattet. Abgesichert sind auch die Zinsen sowohl für Bank- als auch Gesellschafterdarlehen, die für die vereinbarte Vertragslaufzeit anfallen. Auch der Zustand der Anlagen, zum Beispiel hinsichtlich Material und Funktion, ist im Rahmen sogenannter Condition of Assets über die W&I-Police versicherbar. Entsprechende Ausschlüsse lassen Versicherer in jüngster Zeit immer mehr fallen.

Wie stark diese Entwicklungen an Tragweite gewinnen werden, hängt insbesondere vom künftigen gesetzgeberischen Umfeld ab. Denn in den letzten Jahren haben geringere staatliche Förderungen zu einem deutlichen Rückgang gerade bei der Errichtung von Windkraftanlagen geführt. Sollte sich der Wind hier drehen, dürften Käufer die gestiegene Flexibilität bei der Risikoabsicherung für ein Plus an Sicherheit nutzen.

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Ansprechpartner

Dr. Matthias Luettges
Head of M&A and Transaction Solutions, Germany
+49 69 29727-3203

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