Hier schreiben regelmäßig Aon Expertinnen und Experten zu aktuellen Entwicklungen in den Themenfeldern Risiko, Kapital und Human Resources. Mit diesen Informationen und Erkenntnissen können Führungskräfte bessere Entscheidungen für ihr Unternehmen treffen.
Erhöhte Kostenrisiken bei Deckungen mit Deutschlandbezug in Drittländern
Real Estate-Transaktionen werden oftmals grenzüberschreitend durchgeführt. Sobald dabei Risiken oder Interessen mit Deutschlandbezug außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR) abgesichert werden, müssen Investoren mit einer doppelten Versicherungsteuerbelastung rechnen. Nun gab es eine Reform des Versicherungsteuergesetzes, die am 10. Dezember 2020 in Kraft getreten ist. Erstmals unterliegen dabei auch Makler erheblichen Anzeige- und Mitwirkungspflichten, die so bislang nicht gesetzlich festgeschrieben waren.
Spartenübergreifend liegen besonders Differenzdeckungen (sogenannte DIC/DIL-Deckungen) im Fokus: Im Rahmen eines Master-Cover ermöglichen sie eine Erweiterung des Versicherungsschutzes gegenüber den begrenzten Deckungen der Lokalpolicen in den jeweiligen Auslandsmärkten. Die Prämienanteile, die sich auf die Absicherung deutscher Interessen für außerhalb des EWR belegene Risiken deutscher Versicherungsnehmer beziehen, unterliegen unter bestimmten Voraussetzungen auch der hiesigen der deutschen Versicherungsteuerpflicht.
Nach dem Brexit drohen Doppelbesteuerungen in Großbritannien
Versicherungsprämien für Deckungen deutscher Kunden, die Risiken in Staaten des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR) betreffen, unterliegen nicht der deutschen Versicherungsteuerpflicht. Anders verhält es sich aber, sobald Risiken in Drittstaaten außerhalb des EWR, wie zum Beispiel die USA, Kanada und Singapur, einbezogen sind. Die solche Drittländer betreffenden Prämienanteile müssen dann auch mit der deutschen Versicherungsteuer versteuert werden. Die Folge: Da die Prämienanteile gegebenenfalls bereits mit den lokalen Steuer-sätzen vor Ort versteuert werden, sehen sich Versicherungsnehmer einer Doppelbesteuerung ausgesetzt.
Was bedeutet das für Real Estate-Investoren? Ein Beispiel: Ein deutscher Investor finanziert seit einigen Jahren eine Immobilie in London und hat eine Versicherungspolice für das dortige Risiko abgeschlossen. Großbritannien gehört aber seit Jahresanfang nicht mehr zum EWR. Folglich unterliegen die Prämien dieser Risikoabsicherung nunmehr der Versicherungsteuerpflicht durch den deutschen Fiskus – zusätzlich zur lokalen Besteuerung in UK.
Awareness für erhöhte Kostenrisiken schaffen
Da hiermit erhebliche Kostenrisiken einhergehen können, nehmen wir derzeit intensiv Kontakt zu unseren internationalen Kunden auf. Deshalb wollen wir bei unseren Geschäftspartnern zunächst eine Awareness für diese veränderte Situation schaffen, um gemeinsam zu schauen, inwieweit bei laufenden Aktivitäten eine veränderte deutsche Versicherungsteuerpflicht gegeben ist.
Autoreninfo:
Sandra von Trotha ist erst seit gut einem Jahr bei Aon tätig. Anfang 2020 übernahm Aon mit der Trium GmbH auch die Geschäftsführerin des Real Estate-Spezialisten. Wenn sie ihr Berufsleben mal beenden wird, kommt ihr öfters in den Sinn, werden Frauen stärker in den Führungspositionen von Wirtschaft und Gesellschaft vertreten sein. Wohl wissend, dass sie noch einige Berufsjahre vor sich hat, konstatiert sie bereits, dass dieses Ziel noch in erschreckend weiter Ferne liegt. Das gilt besonders für ihre Arbeitsfelder Immobilien und Versicherungen. Dabei zeigen Kreativbranchen wie zum Beispiel Medien und Kultur, dass es auch anders geht. Deswegen unterstützt sie die Initiative von Aon begeisternd mit den Worten: ein klarer Kommittent zu Diversity und Frauenförderung!
Dass Frauen oftmals ungewöhnliche Wege einschlagen müssen, um Führungsverantwortung zu übernehmen, weiß die heute 52-jährige aus eigener Erfahrung. Vor 16 Jahren haben ihr Mann und sie sich entschlossen, die klassische Rollenverteilung umzukehren: Sie arbeitet seither in Vollzeit und ist inzwischen seit acht Jahren in der Position einer Geschäftsführerin. Ihr Mann richtet seine Selbstständigkeit danach aus, dass er ihre beiden Kinder betreuen kann und der Haushalt läuft. Vor 16 Jahren war das alles andere als üblich. Reaktionen im Kindergarten ebenso wie in der Schule zeigten schon damals, dass beide den gesellschaftlichen Entwicklungen weit voraus waren.