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Asbest - Änderungen der Deutschen Gefahrstoffverordnung

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Online-Veranstaltung

Nach langem Ringen und 5 (fünf!) Referentenentwürfen wurde kurz vor Nikolaus 2024 die  Verordnung zur Änderung der Gefahrstoffverordnung insbesondere zum Thema Asbest veröffentlicht (s. BGBl. Nr. 384 vom 04.12.2024). Die Regelungen sind bereits in Kraft.

Es wurden neue §§ und Absätze aufgenommen, die sich z.T. speziell mit Asbest befassen.
Zudem liegt nun zum – bereits in den Entwürfen heiß diskutierten – neuen § 5a „Besondere Mitwirkungs- und Informationspflichten…“ endlich Klarheit vor.

Asbest kommt auch in der Industrie immer noch in vielen Anlagen und Gebäuden vor.
88 % der berufsbedingten Lungenkrebserkrankungen wurden nach EU Angaben durch den Umgang mit Asbest hervorgerufen.

Schwerpunkte der Veranstaltung

  • Asbest – Eigenschaften, Verwendungshistorie und heutige Situation bei Bestandsbauten
  • Anlass der Novellierung der Asbestvorschriften
  • Details zu den aktuellen Anforderungen an den Umgang mit Asbest im Detail
    • Veranlasser Pflichten
    • Tätigkeitsbeschränkungen
    • Schutzmaßnahmen
    • Anzeige- und Zulassungspflichten
  • Ausblick
    • Erforderliche Änderungen der TRGS 519, TRGS 517
    • Geplante Umsetzung der in 2023 geänderten Europäischen Asbestrichtlinie 2009/148

Hinweis zum Leitfaden der EU
Von Oktober bis Dezember 2024 wurden vom „Directorate-General for Employment, Social Affairs and Inclusion“ Workshops durchgeführt. Ziel der Workshops war es, einen Leitfaden für den sicheren Umgang mit Asbest auf Basis der Europäischen Asbestrichtlinie 2009/148 zu entwickeln.
Zu jedem Workshop wurden Arbeitsdokumente ausgegeben. Diese liegen der Abteilung Risk Control & Engineering (RCE) vor.
Zudem werden wir als registrierte Stakeholder Anfang Januar 2025 den ersten Entwurf des Leitfadens erhalten.

Bleiben Sie gespannt!

Dieses Event richtet sich an: Unternehmen aller Branchen (insbesondere mit Anlagen und/oder Gebäuden, deren Errichtung vor 1993 erfolgt ist)

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Termin

20.02.2025 / 15:00 CET

90 Minuten

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Referent

Dr. Bettina Schröder

Behörde für Justiz und Verbraucherschutz - Amt für Arbeitsschutz, Hamburg
Gefahrstoffreferentin

Frau Dr. Schröder ist Gefahrstoffreferentin des Hamburger Amtes für Arbeitsschutzes. In dieser Position hat Frau Dr. Schröder sowohl in den Arbeitsgemeinschaften der Länder, im nationalen Asbestdialog und im Ausschuss für Gefahrstoffe die Änderungen der Gefahrstoff Verordnung schon frühzeitig mitgestaltet.