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IED‑Novelle 2024/2026: Aktueller Stand und Auswirkungen für die Praxis

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Online-Veranstaltung

Die Industrieemissionsrichtlinie (IED) 2010/75/EU bildet für fast alle Industriezweige
den zentralen Rechtsrahmen u.a. für Genehmigung und Betrieb von Anlagen.

Mit der am 04.08.2024 in Kraft getretenen Richtlinie (EU) 2024/1785 zur Änderung der IED
kommen auf Betreiber und Behörden erhebliche neue Anforderungen zu.

Spätestens bis zum 01.07.2026 ist die IED-Novelle in deutsches Recht umzusetzen.

Mit dem dritten Referentenentwurf aus Januar 2026 liegen nun ein Mantelgesetz und
eine Mantelverordnung im Entwurf vor. Hierzu hat der Bundesrat im März 2026 Stellung genommen.

Eine Verschiebung bis zur Beendigung des Umwelt-Omnibusses wurde von den
Ländern abgelehnt, so dass es dringend erforderlich ist, sich mit den Entwürfen im Detail zu befassen.

Highlights der Veranstaltung

  • Weitreichende, geplante Änderungen u.a. in
    BImSchG, WHG, KrWG, UVPG und 4. BImSchV

    • Verschärfung von Emissionsgrenzwerten
    • Einführung von Umweltleistungswerten
    • Umsetzung von neuen BVT-Schlussfolgerungen für Neu-Anlagen und bestehende Anlagen
    • Ausnahmen wegen Unverhältnismäßigkeit und für Zukunftstechniken
  • Neufassung des Anhangs 1 der 4. BImSchV
    • Ausweitung der Genehmigungsfreiheit
    • Ausweitung des vereinfachten Genehmigungsverfahrens
    • Neuordnung und Anpassung von Anlagenbeschreibungen
  • 45. BImSchV (Umweltmanagement Verordnung)
  • Versicherungstechnische Einordnung

Dieses Event richtet sich an: Anlagenbetreiber, Unternehmensjuristen und Behördenvertreter sowie an alle Praktiker, die mit Genehmigungs- und Betriebsfragen von Industrieanlagen befasst sind.

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Termin

30.04.2026 / 15:00 CEST

120 Minuten

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Referenten

Gregor Franßen

FRANSSEN NUSSER Rechtsanwälte PartGmbB
Rechtsanwalt | Partner

Gregor Franßen, EMLE (Madrid) berät seit über 25 Jahren vornehmlich Unternehmen,
Wirtschaftsverbände sowie staatliche Stellen spezialisiert im Umweltrecht,
u.a. mit den Schwerpunkten Anlagenzulassungen, Abfall- und Kreislaufwirtschaft, Immissionsschutz und Wasserwirtschaft.

Er ist regelmäßig als Referent auf einschlägigen Fach- und Fortbildungsveranstaltungen tätig,
engagiert sich in mehreren Wirtschaftsverbänden und veröffentlicht regelmäßig in Kommentaren und Fachzeitschriften.

Marvin Kniebaum

FRANSSEN NUSSER Rechtsanwälte PartGmbB
Rechtsanwalt | Associate

Marvin Kniebaum, LL.M. (Dublin) berät Unternehmen, Vorhabenträger und öffentliche Stellen in allen rechtlichen Fragestellungen
des Umwelt- und Planungsrechts – mit besonderem Fokus auf das Immissionsschutzrecht, das Abfall- und Wasserrecht und das Recht der Kreislaufwirtschaft.

Ein Schwerpunkt seiner Tätigkeit liegt in der rechtlichen Begleitung komplexer Genehmigungsverfahren,
insbesondere von Planfeststellungsverfahren und Anlagengenehmigungen.