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PFAS in Feuerlöschschäumen - Bestehende Pflichten, regulatorische Tendenzen und Substitutionsmöglichkeiten

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Online-Veranstaltung – Achtung Beginn diesmal um 11 Uhr

Schaummittel in Löschanlagen und Feuerlöschern, stehen derzeit unter Generalverdacht, poly- oder perfluorierte organische Verbindungen wie PFOS, PFOA, PFHxS und C9-C14 PFCA zu enthalten.

Chemische Verbindungen, die hinter den o.g. Kürzeln stecken, besitzen attraktive Eigenschaften; sie sind wasser-, fett- und schmutzabweisend, chemisch und thermisch stabil.
Es handelt sich jedoch auch um Gefahrstoffe, die sich teilweise nie mehr aus der Umwelt entfernen lassen. Sie stehen im Verdacht, Krebs zu erregen und können in Schadenfällen zu immensen Sanierungskosten führen.
Auf EU-Ebene werden seit langem mehrere Gesetzesvorhaben zu dieser Stoffgruppe gleichzeitig diskutiert. Einige Änderungen sind schon veröffentlicht und treten Anfang August 2025 in Kraft.

In dieser Veranstaltung des Hamburger Umweltkreises erfahren Sie, welche bestehenden Pflichten u.a. zu Schaummitteln einzuhalten sind und welche regulatorischen Tendenzen es gibt.
Informationen zu Substitutionspflichten und -möglichkeiten sowie versicherungstechnische Einordnungen runden die Veranstaltung ab.

Inhalte der Veranstaltung

Bestehende Regelungen und Neuerungen in 2025

– PFOS Grenzwert Senkung

– PFOA Fristverlängerung

Gesetzesvorhaben auf EU-Ebene

– PFAS in Löschschäumen

–  Beschränkungsvorschlag für nahezu sämtliche PFAS
(Auswirkungen auf die Verwendung von Feuerlöschschäumen)

Substitutionspflichten und-möglichkeiten

–  Substitutionspflichten im Gefahrstoffrecht

–  PFAS- und Fluorfreie Löschschäume

 

Dieses Event richtet sich an: Betriebsleiter, Umwelt- und Brandschutzbeauftragte, Mitarbeitende im strategischen Einkauf

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Termin

20.11.2025 / 11:00 CET

120 Minuten

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Referenten

Dr. Mandy Lokaj

Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA)

Mitarbeiterin der FG5.2 der Bundesstelle für Chemikalien (BfC) an der BAuA Dortmund. Sie verantwortet die koordinative Betreuung der Verfahren im Rahmen der REACH-Verordnung mit Fokus auf Beschränkungen.

 

Meike Schroeter

Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA)

Mitarbeiterin der FG5.8 der Bundesstelle für Chemikalien (BfC) an der BAuA Dortmund; Koordination der POP-Verordnung.

Dipl. Ing. Martina Dinnis

Aon Versicherungsmakler Deutschland GmbH
Senior Risk Consultant

Mitarbeiterin der ingenieurtechnischen Beratungseinheit Risk Control & Engineering (RCE) des Versicherungsmaklers Aon. Sie unterstützt Industrieunternehmen bei der strategischen Ausrichtung und Verbesserung ihres Umweltmanagements; Initiatorin und Leiterin des Hamburger Umweltkreises.